Bauen & Wohnen

Bauen & Wohnen in der Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeinde Ulmen mit ihren 15 Ortsgemeinden und der Stadt Ulmen bietet Ihnen eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten zu kostengünstigen Preisen. Auf einer Fläche von 147 km² erleben Sie Natur pur sowie eine gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur.

Sie interessieren sich für ein Baugrundstück, möchten ein Haus kaufen oder suchen eine Mietwohnung? Dann informieren Sie sich in unserem Immobilienportal über aktuelle Angebote.
Hier werden Sie zu unserem Vordruck für Bauanträge weitergeleitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Fragen zur Dorferneuerung oder zu Fördermöglichkeiten für die Altbausanierung haben wir Ihnen unten zusammengestellt.

Um speziellere Inhalte zu erfahren oder eine Beantwortung Ihres konkreten Anliegens zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Fachbereiches 2 -Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen-.

  • Bauleitplanung

    1. Hier finden Sie aktuelle Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen der Gemeinden


    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Alflen

    Aufstellung des Bebauungsplans "Bauhof"

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

    Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbepark"

    Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmungen mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Auderath

    Aufstellung des Bebauungsplans "Sport- und Bewegungstreff Aufm Berg"

    Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs.2 BauGB

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Alfler Weg 28"

    Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

    Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Kauth"

    Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

    Erweiterung des Bebauungsplanes "Im Ambrich"

    Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gillenbeuren

    3. Änderung des Bebauungsplanes "Ortslage"

    Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lutzerath

    3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der L 52"

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

    Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lindenstraße"

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Schmitt

    1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Ostergarten"

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

    1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Biogasanlage Schmitt"

    Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

    Bauleitplanung der Stadt Ulmen

    5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Schul- und Freizeitzentrum" 

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

    Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kleine Höllberg"

    Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

    2. Hier finden Sie rechtskräftige Bebauungspläne mit Begründung der Gemeinden (ab Oktober 2017)


    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Alflen

    2. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter Hammeshaus" - in Kraft getreten am 17.Januar 2022

    3. Änderung des Bebauungsplanes "Beiderseits der L 52" - in Kraft getreten am 26. Juli 2021

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Auderath

    Ergänzungssatzung "Auf Rodscheid" nach § 34 Abs. 4  Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 18. Juli 2021

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Beuren

    2. Änderung des Bebauungsplanes "Auf Pellert" (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB) - in Kraft getreten am 08. August 2022

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kirchflur" - in Kraft getreten am 15. Oktober 2017

    Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage" - in Kraft getreten am 25. April 2022

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Filz

    Bebauungsplan "Im Pesch" - in Kraft getreten am 18. April 2021

    1. Änderung des Bebauungsplanes "Im Pesch" - in Kraft getreten am 12. Juni 2023

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gevenich

    1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Auf der Steinkaul" - in Kraft getreten am 26. Juni 2023

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kliding

    2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Sommeter Weg" - in Kraft getreten am 23. Oktober 2023

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lutzerath

    6. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Höhe" - in Kraft getreten am 09. Oktober 2023

    5. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Höhe" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 02. Dezember 2018

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

    Ergänzungssatzung "Auf dem großen Acker" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 10. Februar 2019

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).

    Ergänzungssatzung "Auf dem Bungert" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 08. August 2021 

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).

    1. Änderung der Ergänzungssatzung "Auf dem Bungert" (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 09. Mai 2022

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)

    Bauleitplanung der Stadt Ulmen

    2. Änderung des Bebauungsplanes "Meisericher Straße" - in Kraft getreten am 29.04.2024

    5. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "An der Reimertseiche" - in Kraft getreten am 30.05.2023

    Bebauungsplan "Auf der Hahnwiese II" - in Kraft getreten am 28. Juni 2020

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen am Jungferweiher" Bebauungsplan der Innenentwicklung (Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB) - in Kraft getreten am 22. November 2021

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

    1. Änderung des Bebauungsplanes "Kaiserlinde" - in Kraft getreten am 03. Dezember 2017

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

    3. Änderung des Bebauungsplanes "Wochenendhausgebiet Meiserich" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 08. Juli 2018

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Pitzberg" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1 BauGB) - in Kraft getreten am 17. Juni 2018

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

    4. Änderung des Bebauungsplanes "Ulmen Nord" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 23. Dezember 2018

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

    Ergänzungssatzung "Ueßbachtalstraße" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 21. Februar 2022

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)

     2. Änderung des Bebauungsplanes "Ulmen Süd III" - in Kraft getreten am 20. Juni 2022

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wagenhausen

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bohrpesch" - in Kraft getreten am 08. Dezember 2019

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Liethfeld" - in Kraft getreten am 30. Mai 2022

    1. Änderung des Bebauungsplanes "Litzpetchen" - in Kraft getreten am 30. Mai 2022

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Weiler

    2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "In Backesgarten" - in Kraft getreten am 22. November 2021

    Bebauungsplan "Unter Hahnweg" (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 b BauGB) - in Kraft getreten am 20. Dezember 2021

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wollmerath

    Ergänzungssatzung "Im Hanfgarten" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 08. Juli 2018

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).

    Ergänzungssatzung "Im Hanfgarten II" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 28. März 2022

    Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB)

  • Lärmaktionsplanung

    Lärmaktionsplanung der Verbandsgemeinde Ulmen

    Lärmaktionsplan vom 10.04.2019

  • Dorferneuerung

    Die Dorferneuerung hat das Ziel, die Dörfer unserer Verbandsgemeinde lebens- und funktionsfähiger zu machen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung der Grundversorgung und sozialen Daseinsvorsorge sowie Maßnahmen und Aktivitäten zur Stärkung der Innenentwicklung.

    Das Land unterstützt Dorferneuerungsmaßnahmen mit Zuschüssen. Die Förderung setzt ein sogenanntes Dorferneuerungskonzept der Gemeinde voraus; die meisten Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde verfügen über ein solches Dorferneuerungskonzept. Im Rahmen der Dorferneuerung werden auch private Maßnahmen gefördert, insbesondere

    • bauliche Maßnahmen zur Umnutzung und nachhaltige Sanierung älterer leerstehender Gebäude
    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus- und Umbau älterer Gebäude
    • die Schaffung von Ferienwohnungen
    • die bauliche Investition zur Schaffung örtlicher Versorgungseinrichtungen, Nachbarschaftsläden sowie Betriebe wie    Bäckereien, Friseursalons, Dorfgaststätten
    • sowie die Erhaltung und Neuerrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze

    Art und Höhe der Förderung

    Baumaßnahmen werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss von 20 - 30 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn die Kosten aller geplanten baulichen Maßnahmen mind. 7.500 Euro (Mindestbetrag) betragen. Der Höchstbetrag einer Zuwendung je Einzelvorhaben beträgt höchstens jedoch 20.452 Euro.

    Antragsverfahren
    Bewilligungsbehörde für private Dorferneuerungsmaßnahmen ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell. Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung, Ref. Dorferneuerung, oder bei uns angefordert/abgeholt oder hier heruntergeladen werden.

    Dem ausgefüllten Antragsvordruck sind beizufügen:

    • Kostenvoranschläge
    • Planskizze und Fotos
    • kurze Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und des derzeitigen Zustands bzw. Nutzung
    • ein amtlicher Lageplan

    Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach der Bewilligung des Zuschusses begonnen werden.

  • Kommunales Förderprogramm Abriss

    Zum 01.06.2014 hat die Verbandsgemeinde Ulmen das Förderprogramm "Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen" aufgelegt. Hierdurch soll privaten Eigentümern ein Anreiz gegeben werden den Abriss von leerstehenden, nicht mehr zu revitalisierenden Wohn-/Wirtschafts- sowie Ökonomiegebäuden durchzuführen. Es handelt sich um eine Maßnahme des Projektes "DIE-Chance für das Dorf!".

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgenden Links:

    Sie haben Interesse an einer Förderung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

    Markus Schreiber

    +49 02676 409-203

  • Kommunales Förderprogramm Vitalisierung

    Die Verbandsgemeinde Ulmen beabsichtigt, der Leerstandproblematik als Folge des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs durch eine gezielte Förderung entgegenzuwirken. Ab dem 01.06.2014 wird mit dem Förderprogramm „Vitalisierung“ die Wiedernutzung langjährig leer stehender Gebäude finanziell unterstützt. Dabei sollen zur Vermeidung von dauerhaften baulichen Leerständen Anreize geschaffen werden, damit die Menschen in ihrer Heimat wohnen bleiben oder neu zuziehen. Damit soll die Ortsmitte gestärkt werden und die Attraktivität unserer Dörfer erhalten bleiben.

    Was wird gefördert?

    Im Zusammenhang mit dem Vitalisierungsprogramm sind folgende Maßnahmen förderfähig:

    •   Sanierung von Bausubstanz zur Wiederverwendung als Wohnraum
    •   Umbau von ungenutzten Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum
    •  Abriss alter Gebäude und Schaffung von Wohnraum an gleicher Stelle

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgenden Links:

    Sie haben Interesse an einer Förderung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

    Markus Schreiber

    +49 02676 409-203

  • Defekte Straßenlampe melden

    Um eine defekte Straßenlampe zu melden, wenden Sie sich an die Störungshotline: 0800 / 4112244 oder klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link und dort auf das Fenster "Zum Online-Formular":

    https://www.westenergie.de

  • Öffentliche Ausschreibungen und Vergabestelle

    Aktuelle Ausschreibungen sowie allgemeine Informationen finden Sie in der Rubrik Vergabestelle.


Ansprechpartner

Markus Schreiber

Marktplatz 1

56766 Ulmen

+49 2676 409-203

Kommunales Immobilienportal 

Auf dem Immobilienportal der Verbandsgemeinde Ulmen finden Sie Immobilien zum Kauf und zur Miete. Die Grundstücke, Häuser, Wohnungen und Gewerbeimmobilien werden dabei durch die Städte und Gemeinden der Verbandsgemeinde Ulmen sowie von Bürgern und örtlichen Immobilienmaklern angeboten. Die Bereiche untergliedern sich wie folgt:

Mehr