Bad Bertrich
Bad Bertrich ist ein anerkanntes Thermal-Mineral-Heilbad in einem Seitental der Mosel mitten im GesundLand Vulkaneifel. Schon die Römer haben die erholsame Umgebung Bad Bertrichs und die heilsame Wirkung des Wassers der Bad Bertricher Bergquelle zu schätzen gewusst. Aus ihr wird auch die einzige Glaubersalztherme Deutschlands gespeist. Mit 32°C natürlicher Wärme sprudelt sie gleichbleibend mit ca. 123 l / Minute aus der Erde. Schon in den 1780er Jahren hat der Trierer Kurfürst Clemens Wenzeslaus Bad Bertrich als Naherholungsgebiet für sich entdeckt und das „Kurfürstliche Schlösschen“ im Stil des frühen, französisch inspirierten Klassizismus erbauen lassen. Bis heute - Hunderte Jahre später - ist die Beliebtheit des Ortes ungebrochen. In Bad Bertrich befindet sich auch der erste Landschaftstherapeutische Park Europas – ein wahres Landschaftserlebnis.
Die Gemeinde hat ca. 1.000 Einwohner in zwei Ortsteilen.
Erlebenswert
- einzige Glaubersalztherme Deutschlands, 32° C naturwarm (Trinkbrunnen täglich geöffnet)
- Vulkaneifel Therme mit Saunalandschaft (zu 100% gespeist aus der einzigen Glaubersalztherme Deutschlands)
- 1. Landschaftstherapeutischer Park Europas "Römerkessel"
- Kurgarten mit Kurfürstlichem Schlößchen (1787)
- Alleegarten mit Lebensbaum
- Elfengrotte
- Clara-Viebig-Pavillion
- Naturschutzgebiet Falkenlay mit Steinzeithöhlen
- Wander- und Spazierwege
- einzige Glaubersalztherme Deutschlands, 32° C naturwarm (Trinkbrunnen täglich geöffnet)
Wappenbeschreibung
In schräglinks geteiltem Schild vorne in Gold zwei rundbogige schwarze Arkarden; hinten in Rot ein stürzender, silberner Falke.
Der vordere Schildteil verweist durch die Gebäudeteile symbolisierenden schwarzen Arkaden auf die reichhaltige sakrale und profane architektonische Ausstattung des Bades in römischer Zeit (Tempel, Thermengebäude) und im Mittelalter (alte Kapelle an der Stelle der heutigen katholischen Kirche, bei deren Bau Spolien aus dem antiken Thermengebäude verwendet worden waren); der Bau wurde 1868 durch die Berliner Baudeputation mit Anregungen Friedrich Wilhelms IV. ausgeführt. Der silberne Falke im hinteren Schildteil erinnert an den Berg „Falkenlay“ in der Gemarkung von Kennfus und integriert somit auch diesen Ortsteil in das Wappen.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Bad Bertrich.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Benutzungs- und Gebührensatzungen
Benutzungssatzung Alleegarten, Postplatz, Kurgarten und Kurpark Römerkessel vom 28.09.2009
Gebührensatzung Bürgerhaus Falkenlay vom 17.12.2014
Benutzungs- und Gebührensatzung KulturRaum 25.10.2021
Benutzungsordnung Jugendraum vom 14.07.2015
Benutzungs- und Gebührensatzung Üßbachtalstadion vom 13.09.2006 - Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 12.01.2012
- Erschließungsbeitragssatzung vom 01.04.1999
1. Änderung vom 14.07.2003 - Friedhofssatzung vom 22.12.2013
- Friedhofsgebührensatzung vom 22.12.2013
- Hauptsatzung vom 07.09.2004
1. Änderung vom 19.12.2016
2. Änderung der Hauptsatzung vom 17.12.2018
3. Änderung vom 03.09.2019 - Hundesteuersatzung vom 02.05.2012
- Kostenerstattungsbeitragssatzung vom 01.07.1998
- Tourismusbeitragssatzung vom 01.01.2017
- 1.Änderung Tourismusbeitragssatzung vom 01.01.2018
- Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für das Erhebungsjahr 2021 vom 01.01.2021
- Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für das Erhebungsjahr 2022 vom 01.01.2022
- Straßenreinigungssatzung vom 01.05.1983
Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Bad Bertrich gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Bad Bertrich nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 27.07.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:- Konsolidierungsvertrag
- Konsolidierungsnachweis 2012
- Konsolidierungsnachweis 2013
- Konsolidierungsnachweis 2014
- Konsolidierungsnachweis 2016
- Konsolidierungsnachweis 2017
- Konsolidierungsnachweis 2018
- Konsolidierungsnachweis 2019
- Konsolidierungsnachweis 2020
- Konsolidierungsnachweis 2021
- Konsolidierungspfad