Schmitt

Schmitt

Der Eifelort Schmitt liegt im nord-westlichen Teil der Verbandsgemeinde Ulmen und ist mit seinen 145 Einwohnern einer der kleinsten Gemeinden der Verbandsgemeinde. Die Stadt Ulmen (13 km) und die größere Gemeinde Lutzerath (6 km) mit einem gut sortiertem Einzelhandelssortimet sind schnell zu erreichen. Inmitten der schönen Eifellandschaft läßt es sich in Schmitt ruhig und idyllisch leben und wohnen. Fern ab von jeglicher Hektik und Stress des Alltags kann man hier die Vorzüge der Natur ungetrübt genießen. Jede Jahreszeit hat ihren Reiz, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter Schmitt ist immer einen Besuch wert.

Neubaugebiet "Ostergarten"

Die Ortsgemeinde Schmitt plant die Neuausweisung von insg. 17 Baugrundstücken im Bereich "Ostergarten". Die Grundstücke haben eine Größe zwischen 573 und 1358 m², bei einem Preis von ca. 55 Euro pro m². Weiterhin soll die Überlandleitung in Richtung Gillenbeuren planmäßig noch in die Erde verlegt werden.

Nach aktuellem Stand plant die Ortsgemeinde mit einem möglichen Baubeginn im Frühjahr / Sommer 2023. Mit der Erschließung des Neubaugebiets "Ostergarten" wird die Möglichkeit geschaffen bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern und jungen Familien endlich ihren Traum vom Eigenheim in Schmitt - im Herzen der Eifel - zu erfüllen. 

Bei Interesse an einem der oben abgebildeten Baugrundstücke oder weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit an Wilfried Linden, Ortsbürgermeister Schmitt oder Heinz Kasper, Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen wenden.

  • Wappenbeschreibung

    Wappen zweimal gespalten in drei Farben, rechts grün, in der Mitte gold, links rot. In Grün ein goldener vierblättriger Eichenast mit zwei Eicheln, in Gold ein schwarzes Schwert, in Rot drei goldene Ähren, belegt mit einer goldenen Sichel.

    Das Schwert in der Mitte des Wappens ist das Symbol des hl. Mauritius, des Orts- und Pfarrpatrons der Gemeinde; zu seiner Ehre fanden früher an seinem Festtag Pferdesegnungen statt und 1955 wurden ihm zu Ehren eine Glocke geweiht.

    Der Eichenast steht für das Wahrzeichen des Ortes, die Kaisereiche am Heiligenhäuschen. Sie wurde anlässlich des silbernen Hochzeitsjubiläums von Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1906 gepflanzt.

    Sichel und Ähre erinnern an die Entstehungszeit und den frühen alleinigen und heute teilweise erhaltenen landwirtschaftlichen Charakter der Gemeinde.

  • Satzung

    Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
    Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
    Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Schmitt.
    Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


  • Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2024

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Schmitt gem. § 97 Abs. 1 GemO

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
    Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

    Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.

    Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden

    • bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108

    öffentlich ausgelegt.

    Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.

    Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.

    Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Anlagen:


Ortsbürgermeister Wilfried Linden

Kirchstraße 2

56825 Schmitt

+49 2677 1410

+49 152 09285601

schmitt-vulkaneifel.de