Kliding

Kliding

Kliding mit seinen 233 Einwohnern liegt im Herzen der Vulkaneifel im südlichen Teil der Verbandsgemeinde Ulmen. Nach Ulmen und in die Kreisstadt Cochem sind es jeweils ca. 19 km. Der Stolz der Gemeinde sind der ortseigene Kindergarten und ein attraktives Gewerbegebiet. Im Ort gibt es zwei Gaststätten und mehrere Ferienwohnungen. Kliding eignet sich bestens als Ausgangspunkt für Wanderungen an die Maare oder die Mosel. Naturliebhaber sollten sich unbedingt den Klidinger Wasserfall ansehen, der zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis ist.

  • Wappenbeschreibung

    Über grün-silber gespaltener erniedrigter Spitze, darin vorn ein silbernes Mühlrad, hinten ein schwarzes Hufeisen, gespalten von Silber und Grün, vorn ein grüner Eichelzweig mit vier Blättern und zwei Eicheln, hinten ein silbernes Patriarchenhochkreuz.

    Das Eichenlaub erinnert an den Gerichtsstandort: ein Eichenbaum wurde hier vor 350 Jahren gepflanzt; er wurde am 25.02.1989 zum Naturdenkmal erhoben. Das Doppelkreuz (Patriarchenhochkreuz) ist das Symbol des Klosters Stuben (b. Bremm). Das Kloster war die Patronatskirche von Kliding und Urschmitt; beide Orte unterstanden bereits vor 1454 diesem Kloster.

    Das Mühlrad weist auf die beiden Mühlen im Ortsbereich, die urkundlich von 1454 bis 1761 nachzuweisen sind und vom Kloster Stuben verpachtet wurden. Das Hufeisen steht für die Entstehungsgeschichte  der Gemeinde als Rodungsort und landwirtschaftlicher Gutshof. Der keltisch-tierische Ortsname „Clydank“ bedeutet „geschützter Ort“, er wird erstmalig 1360 urkundlich erwähnt.

  • Satzungen

    Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
    Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
    Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Kliding.
    Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


  • Einwohnerbeteiligung am Haushaltsplan 2024

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde/Stadt Kliding gem. § 97 Abs. 1 GemO

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet. Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

    Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.

    Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunde

    • bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104

    öffentlich ausgelegt.

    Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.

    Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.

    Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Anlagen:

  • Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

    In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.

    In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Ortsgemeinde Kliding nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 22.05.2012 hieran teil.

    Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:


Ortsbürgermeister Gerhard Müller

Im Staudenpesch 4

56825 Kliding

+49 2677 951394

 

Gemeindebüro 

Schulstraße 2

56825 Kliding

gemeinde-kliding.de/