Büchel

Büchel

Der florierende Ort Büchel liegt direkt an der B 259 ca. 10 Minuten von der Autobahnauffahrt Ulmen entfernt. Bis zur Kreisstadt Cochem sind es nur 11 km.
Das seit 1. Juli 1958 in Büchel beheimatete Taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr ist mit 2.500 Beschäftigten der größte Arbeitgeber im Kreis Cochem-Zell und ein wertvoller Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region.

Büchel bietet mit seinen Neubaugebieten und der verkehrsgünstigen Lage, dem ortseigenen Kindergarten und der Grundschule optimale Bedingungen für junge Familien. Eine Praxis für Allgemeinmedizin, ein Bäcker, ein Metzger, eine Tankstelle und mehrere Gasthäuser runden das Angebot ausgewogen ab. Auch das vielseitige Freizeitangebot der ortsansässigen Vereine und das gelebte Gemeinschaftsgefühl tragen zum Wohlfühlen in dem schönen Eifelort bei.

  • Wappenbeschreibung

    Schild durch eingeschweifte Spitze, darin in Silber 7 schwarze Kreuzchen (1:3:2:1), gespalten; vorne in Grün ein silberner Turm wachsend; hinten in Rot ein silbernes Säulenkreuz mit aus dem Rand wachsendem Sockel.

    Die sieben Kreuze nehmen Bezug auf einen alten Brauch: wenn man  für einen Schwerkranken betete, wurden die Kreuze aufgesucht. Das erste Kreuz im Ortsteil Georgsweiler war die Ausgangsstelle der Bittgänge; es soll auch an die ehemalige Vikariekirche in Georgsweiler erinnern, die 1886 an dieser Stelle abgebrochen wurde. Die übrigen Kreuze stehen heute noch im Flurbereich. Der silberne Turm steht für die Landwirtschaft und die frühere Windmühle. Im Jahre 1840 wurde der Turm zur Windmühle umgebaut und 1923 zur Wohnung von Wilhelm Hay. Das Kreuz im roten Feld deutet auf die Mauritiuskapelle, benannt nach dem hl. Mauritius im Ortsteil Morschweiler, die im Jahre 1777 noch bezeugt ist.

  • Satzungen

    Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
    Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
    Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Büchel.
    Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


  • Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2024

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Büchel gem. § 97 Abs. 1 GemO

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
    Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

    Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.

    Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden

    •  bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104

    öffentlich ausgelegt.

    Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.

    Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.

    Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

     Anlagen:


Ortsbürgermeister Tino Pfitzner

Georgsweiler Straße 39a

56823 Büchel

+49 2678 9538670

+49 170 8145546

 

Gemeindebüro 

Dienstag: 18.00 - 19.00 Uhr

Auf der Kunn 1

56823 Büchel

buechel.de