Zuschüsse für Investitionen

Zuschüsse für Investitionen

Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen und Beherbergungsbetrieben

Cochem-Zell Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Zum Start der neuen Förderperiode 2014-2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung das Förderprogramm aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) neu aufgelegt. Der Landkreis Cochem-Zell gehört seit dem 01.10.2014 erstmalig und als einziger Landkreis im nördlichen Rheinland-Pfalz zum Fördergebiet. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können seit Oktober 2014 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Anträge stellen und so von Fördermitteln für ihre Investitionen profitieren. Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschl. Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe und betrifft Errichtungs-, Erweiterungs- und Diversifizierungsmaßnahmen insbesondere von KMU. Die Fördersätze richten sich nach dem Standort und der Unternehmensgröße. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung von Arbeitsplätzen voraus.

  • Zuwendungszweck

    Die Zuwendungen sollen die Durchführung von Maßnahmen in den Fördergebieten erleichtern, die die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur dieser Gebiete verbessern und ihre Wirtschaftskraft stärken. Die Zuwendungen sollen Investitionsanreize geben, um die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen anzuregen und zu unterstützen. Durch Zuwendungen für Beherbergungsbetriebe soll darüber hinaus das Beherbergungsangebot erweitert und vor allem qualitativ verbessert werden, Das förderfähige Investitionsvolumen muss mind. 50.000 € betragen.

  • Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind gewerbliche Unternehmen einschl. gewerblicher Beherbergungsbetriebe, soweit sie nicht von der Förderung ausgeschlossen sind. Unterstützt werden bei kleinen und mittleren Unternehmen in D-Fördergebieten, zu denen der Landkreis Cochem-Zell zählt:

    • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
    • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
    • die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

    Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten des Grunderwerbs, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des
    Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

  • Wie wird gefördert?

    Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss. Im Einzelnen sind Regionalförderungen grundsätzlich bis zu folgendem Subventionswert möglich: In D-Fördergebieten:

    • Kleine Unternehmen:  20 v.H.
    • Mittlere Unternehmen: 10 v.H.
  • Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe

    Betriebsstätten des Beherbergungsgewerbes sind förderfähig, wenn sie nicht nur geringfügig der Beherbergung dienen. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn spätestens im dritten Jahr nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Jahresdurchschnitt mind. 30 v.H. des Umsatzes der Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen (ohne Verzehr und sonstige Dienstleistungen) erzielt werden. Dies ist innerhalb einer Frist von max. 3 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten nachzuweisen. Bei den Investitionen müssen in jedem Fall nach Abschluss des Investitionsvorhabens mind. 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stehen.

  • Wo wird die Förderung beantragt?

    Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB unter Verwendung des dort erhältlichen Formblattes eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Nach Antragstellung erfolgt eine Antragskomplettierung durch ergänzende Angaben von Seiten des Investors, sowie fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) bzw. ergänzend der Agentur für Arbeit.

Regionales Landesförderprogramm (EFRE)

Die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH informiert:

Regionales Landesförderprogramm: Antragstellung für Zuschüsse ab sofort wieder möglich

Finanzierung über Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Mit dem Neustart des Regionalen Landesförderprogramms können Unternehmen ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Anträge für Zuschüsse einreichen. Das Programm richtet sich an gewerbliche Produktionsbetriebe sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten Investitionszuschüsse für Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben. Für die Umsetzung dieses Programms stellt die Europäische Union Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Ministerin Eveline Lemke: „Mit der einzelbetrieblichen Förderung aus dem Regionalen Landesförderprogramm setzen wir auf ein bewährtes Förderinstrument zur Stärkung von KMU und sichern Arbeitsplätze in unseren strukturschwächeren Landesteilen.“

Gefördert werden Unternehmen der Landkreise Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Hunsrück-Kreis, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel sowie der kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Trier und Zweibrücken.

Die Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und setzt die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen voraus.

„Das regionale Förderprogramm ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der strukturschwachen Regionen und wesentlicher Bestandteil unseres Förderangebots“, erklärte Dr. Ulrich Link, Vorstandsmitglied der ISB. „Über das Online-Portal der ISB bieten wir ab sofort die elektronische Antragstellung an.“

Alle Informationen zu den Konditionen, zur Ausgestaltung des regionalen Förderprogramms sowie den Zugang zum elektronischen Kundenportal finden Interessierte auf den Internetseiten der ISB unter www.isb.rlp.de.


Ausführliche Informationen

Rubrik: Förderung/Wirtschaft/Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe.

Bei einer ersten Einschätzung Ihres Vorhabens ist Ihnen die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell gerne behilflich.

Kreisverwaltung Cochem-Zell

+49 2671 61-888

cochem-zell.de