Abwasserwerk

Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen

Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Ulmen werden durch das Abwasserwerk wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um einen Eigenbetrieb.

Die Betriebssatzung sieht als Organe des Eigenbetriebes vor: 

Eigenbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtsfähigkeit, die nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden. Sie sind somit Teil der Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde, aber mit eigenen Rechten ausgestattet und mit organisatorischer Selbständigkeit; ihr Vermögen ist gesondert vom Vermögen der Gebietskörperschaft nachzuweisen. Sie stellen auch eigene Haushaltspläne - im Eigenbetrieb heißen sie Wirtschaftspläne - auf. Das Ergebnis der Tätigkeit des Eigenbetriebes, der Jahresabschluss, ist durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben bildet die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO), sowie die Betriebssatzung.

Verbandsgemeinderat 
Werkausschuss 
Bürgermeister

Der Werkausschuss wird direkt vom Verbandsgemeinderat gewählt. Er befasst sich mit allen  Angelegenheiten des Werkes, soweit nicht die Werkleitung oder ein anderes Organ zuständig ist.  Die Werkleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der EigAnVO, der Betriebssatzung, der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates und des Werksausschusses in eigener Verantwortung. Der Werkleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Sie wird vom Werkleiter, in dessen Abwesenheit vom stv. Werkleiter, wahrgenommen.

  • Satzungen

  • Wissenswertes

    Was nicht in den Kanal gehört

    Zu oft landen Müll, Katzenstreu oder gar schädliche Substanzen in der Kanälen und sorgen für Probleme. Deswegen informieren wir sie über den richtigen Umgang mit (Ab-) Wasser


    Informationsbroschüren

    Hilfe, Feuchttücher & Co.! - Problem für (Ab)Wasser und Kläranlagen

    Leitungsschutzanweisung

  • Projekte des Abwasserwerkes

    Klimaschutzprojekte:

  • Regenwassernutzung

    Nur Regenwasser von geeigneten Dachablaufflächen verwenden !

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sollten in der Regel alle verfügbaren und geeigneten Flächen angeschlossen werden. Für die Regenwassernutzung ist ausschließlich Dachablaufwasser zu verwenden, wobei einige Dachmaterialien für das Auffangen und die weitere Nutzung im Garten nicht oder nur beschränkt geeignet sind. Da durch Dachbeläge aus Kupfer und Zink – Blei spielt aufgrund der meist kleinflächigen Anwendung im Außenbereich nur eine untergeordnete Rolle – eine Abschwemmung löslicher und unlöslicher Metallverbindungen erfolgt, ist von einer Regenwassernutzung von diesen Flächen abzusehen. Der Schwefeldioxidgehalt der Atmosphäre und somit der pH-Wert des  Regenwassers, ist einer der dominierenden Einflussfaktoren auf die Korrosionsgeschwindigkeit und die Löslichkeit der Schwermetalle.

    Einen geeigneten Wasserspeicher verwenden
    Um Regenwasser im Haushalt nutzen zu können ist der Einbau eines Regenwasserspeichers, der aufgefangenes Regenwasser aufnimmt, notwendig. Dabei muss eine Lagerungstemperatur des Wassers unter 18°C gewährleistet sein, um die Gefahr einer bakteriellen Belastung zu minimieren. Ebenfalls müssen die Wassertanks auf jeden Fall ein geschlossenes System darstellen, in welches kein Licht oder Schmutz gelangen kann. Die Wasserkapazität der handelsüblichen Regenwasserspeicher liegt je nach Bauart zwischen 2.000 und 10.000 Litern, wobei unterirdische Zisternen und Kellertanks zum Einsatz kommen, die in der Regel aus Beton oder Kunststoff bestehen. Kellertanks werden dann eingebaut, wenn auf dem Grundstück kein Platz für eine Erdzisterne ist, oder wenn die zu speichernde Wassermenge gering ist.

    Das Wasser vor dem Speicher feinfiltern !
    Bevor das Wasser in den Speicher gelangt, ist eine Feinfilterung des Wassers erforderlich, um eine dauerhaft gute Wasserqualität zu gewährleisten. Fallrohrfilter, zentrale Sammelfilter oder fertig eingebaute Filter im Speicher sind die Varianten. Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Filter selbstreinigend sind und die Filterung vor dem Speicher erfolgt. Auf weitere Filter nach dem Speicher sollte verzichtet werden, da diese bei einer vorgeschalteten Filterung unnötig sind, den Strömungswiderstand erhöhen und dadurch die Lebensdauer der Pumpe verkürzen. Die Filter sollten eine Maschenweite von 0,2 Millimeter nicht überschreiten. Das am stärksten belastete Wasser der ersten Minuten gelangt nicht in den Speicher, da die Durchlässigkeit der einfiltereinsätze aus Edelstahl erst einsetzt, wenn diese vollständig benetzt sind. Konstruktionsbedingt werden Schmutzstoffe nicht festgehalten, sondern mit der Restwassermenge verworfen, weshalb in diesem Zusammenhang von selbstreinigenden Filtern gesprochen wird (zum Beispiel die unten genannten Fallrohr-Filtersammler und Wirbelfeinfilter). Problematisch und nicht zu empfehlen sind alle Systeme, in denen sich der zurückgehaltene Schmutz anreichert, da hier wegen der Verstopfungsgefahr eine intensive Wartung erforderlich ist.

    Fallrohrfilter:


    (Selbstreinigender Filter mit Edelstahlfiltereinsatz  zur Installation im Tank)

    Fallrohr-Filtersammler haben eine sehr gute Filterleistung, sind Selbstreinigend und daher wartungsarm. Sie sind geeignet für Häuser mit wenigen Fallrohren und können nachträglich eingebaut werden. Der Filter wird in das vorhandene Fallrohr der Regenrinne eingebaut. Das im Regenfallrohr ankommende Dachabflusswasser wird zunächst durch den senkrecht sitzenden Edelstahl-Filtereinsatz unter Ausnutzung der Adhäsionsraft gefiltert, im Stauraum gesammelt und dann über den Auslaufstutzen dem Speicherbehälter zugeführt. Der Filter reinigt das abfließende Regenwasser von Grobschmutz, wie Laub, Moos und Insekten.

    Wirbel-Feinfilter
    Wirbel Feinfilter haben das gleiche technische Prinzip wie die Fallrohrfilter, jedoch werden diese in den Boden eingebaut und filtern dort das aus mehreren Fallrohren kommende Regenwasser. Ein Filtersieb aus feinem Edelstahlgewebe reinigt das Regenwasser und leitet es einem Speicher zu. Der Schmutz wird permanent vom Sieb abgespült und von einem kleinen Teil des Wassers direkt zum Abflusskanal geleitet. Um bei Umbaumaßnahmen oder Haussanierungen eine Verwechslung von Leitungen zu vermeiden, besteht eine Kennzeichnungspflicht für Betriebswasserleitungen. Zudem sind Regenwasserhähne mit einem „Kein Trinkwasser“ Schild kenntlich zu machen. 

    Das Trink- und Regenwassersystem strikt trennen!
    Die wesentliche Grundanforderung an das Regenwassernutzungssystem ist die Trennung von Regenwasser und Trinkwasser. Regenwassernutzer brauchen in längeren Trockenperioden eine Nachspeisung von Trinkwasser in ihr Regenwassersystem. Deshalb ist eine Koppelungsstelle erforderlich, bei der es bei unsachgemäßer Ausführung oder Wartung zu einer Kontaminierung des öffentlichen Trinkwassernetzes mit Regenwasser kommen kann. Das ist der kritische Punkt jeder Regenwassernutzungsanlage, der nur durch eine strikte Trennung von Regenwasser und Trinkwasser behoben werden kann. Die Trennung der Rohrleitungen für Trink- und Regenwasser ist besonders wichtig. Eine Verunreinigung des Trinkwassers durch eindringendes Regenwasser muss vermieden werden. Zwischen beiden Leitungssystemen dürfen keine unmittelbare Verbindungen bestehen oder durch Armaturen Zustandekommen.  

    Funktionsweise einer Regenwassernutzungsanlage

    Wirtschaftlichkeit einer Regenwassernutzungsanlage

    Die Frage, ob und wann eine Regenwassernutzungsanlage wirtschaftlich arbeitet, hängt von diversen, vor allem regionalen Aspekten ab. Dabei sind auf der Kostenseite die Errichtungs- und Installationskosten einer Anlage sowie deren Unterhalt zu beachten.

    Laut „Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V.“  (fbr) müssen die einzelnen Komponenten des Systems wie Dachrinnen und Rohrleitungen jährlich gereinigt werden. Alle fünf bis zehn Jahre sollten der Wasserspeicher komplett gesäubert werden. Zudem muss der Filter je nach Herstellerangabe kontrolliert und gegebenenfalls gereinigt werden.

    Größtes Problem für eine wirtschaftliche Nutzung von Regenwasser ist allerdings, dass selbst im regenreichen Deutschland für eine ausreichende, das heißt ganzjährige Versorgung, zu wenig Regen fällt. In trockenen Perioden, wenn allgemein der Wasserbedarf am höchsten ist, muss Wasser aus dem öffentlichen Netz in den Vorratstank nachgespeist werden, um den Betrieb von Toilette und Waschmaschine sicherzustellen. Dies ist von großer Bedeutung, da unabhängig von der Zahl der Regenwassernutzer eine gleichbleibend große Dimensionierung des Trinkwasserleitungsnetzes notwendig ist. Das heißt, das Trinkwassernetz kann durch die Nutzung von Regenwasser im Durchmesser nicht reduziert werden. Ungefähr 90 Prozent der Kosten eines Wasserversorgungsunternehmens sind Festkosten, die in erster Linie durch das Rohrnetz verursacht werden. Da diese Kosten an die Kunden weitergegeben werden, führt eine sinkende Abgabemenge neben den technischen und gesundheitsrelevanten Problemen (Gefahr der Verkeimung, Notwendigkeit von zusätzlichen Spülungen) zu einem Anstieg des Wasserpreises pro verbrauchten Kubikmeter Wasser, falls die Kosten für die Wasserversorgung ausschließlich verbrauchsabhängig erhoben werden.

    Zusammenfassend kommt man zu folgender Rechnung: Die Baukosten für Speicher, Rohrleitungen, Filter und Pumpen liegen im Bereich von circa 2.500 bis 5.000 Euro (je nach Eigenleistungsanteil und nach Größe des Speichers). Ein 4-Personen-Haushalt, der pro Jahr circa 40 Kubikmeter (m3) Trinkwasser (25 Liter/Tag/Person) durch Regenwassernutzung ersetzt, spart bei einem Wasserpreis von 1 Euro/m3 etwa 40 Euro/Jahr. Bei Einbeziehung der Nutzung von Regenwasser auch zum Wäschewaschen käme man auf 60 m3 Einsparung (40 Liter/Tag/Person), woraus sich eine finanzielle Einsparung von 60 Euro jährlich ergäbe. Bei Wartung durch eine Firma müssen zusätzlich circa 100 Euro/Jahr Wartungskosten bereitgestellt werden. Zusätzliche Kosten entstehen für den Einbau eines geeichten Zwischenzählers. 

    Hygienische Probleme
    Die mit der Regenwassernutzung verbundenen  hygienischen Risiken werden unterschiedlich eingeschätzt. Grundsätzlich gilt folgendes: Regenwassernutzungsanlagen sind nie so sicher wie die öffentliche Trinkwasserversorgung ! 

    Die Qualität des Regenwassers hängt von der Aufnahme von Stoffen auf seinem Weg durch die Atmosphäre und vom Ort des Auftreffens ab. Durch Verdunstung von Wasser entsteht Wasserdampf, der nach Sättigung der Atmosphäre abregnet. Zunächst arm an gelösten Inhaltsstoffen nimmt der Niederschlag in der Atmosphäre Feinstpartikel und Aerosole auf. Fällt Regen auf eine Oberfläche wie ein Dach, werden weitere Stoffe von dieser Oberfläche aufgenommen und abtransportiert. Die Vermengung mit Vogelkot von Dachflächen und der Kontakt mit in der Regenrinne liegenden toten Tieren können das Regenwasser mikrobiell verunreinigen. Im Übrigen begünstigt in der Regenrinne liegendes Laub die Anreicherung von Bakterien. In diesem Zusammenhang ist eine kontinuierliche Reinigung der Regenrinne bei der Regenwassernutzung besonders im Spätherbst wichtig. Darüber hinaus muss der Regenwasserspeicher unter dunklen und kühlen Bedingungen unterhalten werden, da sich sonst Bakterien ungehindert vermehren können. In jedem Fall sollte eine Regenwassernutzungsanlage so errichtet werden, dass Kinder keinen direkten Zugang zu ihr haben und nicht versehentlich daraus Wasser trinken. Letztlich bestimmen die physikalischen, chemischen und bakteriologischen Eigenschaften des Wassers die weitere Nutzungsmöglichkeit, wie Gartenbewässerung und Toilettenspülung.  

    Voraussetzung für eine gute und stabile Wasserqualität ist, dass ein bestimmter technischer Mindeststandard eingehalten wird,  hygienische Probleme von Regenwassernutzungsanlagen lassen sich durch technische Maßnahmen vermindern. Doch in der Praxis gefährden Fehlinstallationen, mangelnde Wartung oder sonstiger fehlerhafter Umgang nicht nur Regenwassernutzer selbst, sondern auch die übrigen Trinkwassernutzer, beispielsweise durch den Eintrag kontaminierten Wassers in das öffentliche Netz. Eine aktuelle Untersuchung „zur hygienischen Kontrolle der Regenwassernutzungsanlagen in Deutschland“ kam zu dem Schluss, dass nach mehrjähriger Laufzeit 70 % der  Regenwassernutzungsanlagen zu beanstanden waren. Dieser Missstand beruht auf einem falschen Abstand bei der Trennung zwischen Trinkwasser- und Regenwassersystem oder einer direkten Verbindung zwischen beiden Leitungssystemen.  

    Regenwasser für die Toilettenspülung
    Eine Infektionsgefahr für Menschen durch Regenwasser bei der Toilettenspülung kann als gering eingestuft werden. Allerdings sind aus hygienischer Sicht die negativen Auswirkungen einer steigenden Zahl von Regenwassernutzungsanlagen absehbar – die zurzeit häufigste Ursache einer Kontamination des Trinkwassers mit Krankheitserregern sind das Rücksaugen von Wasser aus Regenwassernutzungsanlagen in das Netz der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

    Regenwasser zum Wäsche waschen
    Aus Sicht des Gewässerschutzes wäre die Nutzung des Regenwassers zum Wäschewaschen wünschenswert, da aufgrund der geringen Wasserhärte Enthärter und Waschmittel nur noch für den Wasserhärtebereich 1 dosiert werden müssten und somit überflüssig wären. Die vom Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft veröffentlichte Ökobilanz von Trinkwasserversorgung  und Regenwassernutzung belegt, dass durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser rund 20 Prozent Waschpulver eingespart werden kann, weshalb das Wäschewaschen mit Regenwasser in Gebieten mit hoher Wasserhärte ökologisch Sinn mache.

    Diesem Vorteil stehen hygienische Bedenken gegenüber:
    Ein Eintrag von gesundheitsgefährdenden Keimen beim Wäsche waschen mit Regenwasser ist dadurch möglich, dass unabhängig von der Waschtemperatur die Spülungen jeweils mit kaltem Wasser erfolgen. Damit werden mögliche keimabtötende Wirkungen bei höheren Temperaturen oder durch Zusatz des Waschmittels wieder aufgehoben und im Wasser vorhandene Keime sowie deren Dauerformen in die Wäsche übertragen. Beim Sammeln von Regenwasser kann, wie bei jedem Oberflächenwasser, eine fäkale oder sonstige Verunreinigung nicht ausgeschlossen werden. Dieses gilt auch für Regenwasser, das ausschließlich als Dachablaufwasser gewonnen wird. Wird es zum Wäschewaschen genutzt, so ist eine geeignete Aufbereitung erforderlich. Die Verwendung nicht aufbereiteten Oberflächenwassers zum Waschen der Wäsche wäre insbesondere für solche Personen mit einem hohen Risiko für die Gesundheit verbunden, deren Immunsystem nicht normal ausgebildet ist – also Kleinstkinder, alte Menschen, Kranke und hier insbesondere Immunsupprimierte (Menschen mit einer geschwächten natürlichen Abwehr). Für diese Personen können die aus dem Regenwasser stammenden Keime zu weiteren Krankheiten führen, im ungünstigsten Fall auch bei Gesunden. Besonders ist dabei zu beachten, dass Patienten immer früher aus den Krankenhäusern entlassen werden. Dies gilt auch nach chirurgischen Eingriffen. Weiterhin steigt die Zahl der ambulanten Operationen in Deutschland erheblich an. Auch hier findet die nachsorgende Behandlung, – z.B. noch nicht verheilter Wunden – in der häuslichen Umgebung statt. Damit steigt das Risiko von Infektionen aus dem häuslichen Bereich, auch durch Wäsche, die mit Regenwasser gewaschen wäre. Ähnliche hygienische Anforderungen sind auch an die häusliche Pflege alter Menschen zu stellen. In diesem Zusammenhang ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese hygienische Bewertung nur für solches Regenwasser gilt, das über einen geeigneten Dachablauf gesammelt wurde. Würde das Regenwasser auch auf befestigten Flächen gesammelt, zum Beispiel Terrassen, Hofflächen usw., so ist davon auszugehen, dass bei einer Nutzung zum Wäschewaschen das Risiko von Erkrankungen deutlich anstiege. Haus- und Wildtiere (auch Kleintiere) tragen insbesondere auch solche Organismen in das Wasser ein, die sehr resistente Dauerformen bilden und besonders infektiös sind. Darüber hinaus müsste dann mit dem Eintrag von Toxoplasmen (Parasiten) gerechnet werden, die eine Gefährdung für Schwangere darstellen.

    Wird das Regenwasser in Zisternen im Haus gespeichert, erreicht das Wasser höhere Temperaturen als in den Bodentanks. Mit der Zunahme der Temperatur verbessern sich die  Wachstumsbedingungen der Mikroorganismen, so dass sich bereits vorhandene Keime deutlich vermehren können. Hier steht besonders Pseudomonas aeruginosa im Vordergrund, ein opportunistischer Krankheitserreger, der verschiedenste Erkrankungen insbesondere bei älteren und immunsupprimierten Personen hervorrufen kann. Er wächst selbst in destilliertem Wasser bei Temperaturen von 10-42°C. Von den Befürwortern der Nutzung von  Regenwasser zum Wäsche waschen wird angeführt, dass das Dachablaufwasser von geeigneten Standorten nach Untersuchungen besser sei als die vom Gesetzgeber geforderte Qualität für Badegewässer. Das gilt für viele Oberflächengewässer ebenfalls. Nur wird auch niemand ernsthaft erkrankten Personen empfehlen, ein Bad in solchem Wasser zu nehmen. Vielmehr wird dieser Personenkreis, wenn überhaupt, in Trinkwasser oder desinfiziertem Beckenwasser baden. Ausschließlich die Aufbereitung solchen Wassers bietet Sicherheit vor zufälliger und grundsätzlich nicht kontrollierbarer Verunreinigung. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Qualitätsanforderungen für freie Badegewässer ausschließlich auf fäkale Verunreinigungen ausgerichtet sind, wie sie etwa durch Klärwerksabläufe in die Badegewässer gelangen können. Alle anderen möglichen Beeinflussungen durch Krankheitserreger werden dabei aber außer Acht gelassen. Die Qualität freier Badegewässer ist also ein ungeeigneter Vergleichsmaßstab für die Verwendung von Regenwasser zum Wäsche waschen.

    Regenwasser für die Gartenbewässerung 
    Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren oder Geranien. Schon aus diesem Grund ist neben den genannten Spareffekten zu empfehlen, beim Gießen Regenwasser zu nutzen. Auch Gartenteiche können sinnvoll mit Regenwasser betrieben werden. Die Verwendung des Regenwassers für die Gartenbewässerung ist hygienisch unbedenklich.

  • Rückstausicherung

    Notwendigkeit von Rückstausicherungen und Überflutungsschutz: Mit fachgerechter Rückstausicherung können Sie verhindern, dass Ihr Haus "Nasse Füße" bekommt.

    Der Klimawandel ist unübersehbar; Starkregenereignisse häufen sich und fordern besonders von Hauseigentümern verstärkt eigenverantwortliches Handeln.

    Für oft nur kurzzeitige außergewöhnliche Regenereignisse sind die öffentlichen Kanalnetze nicht bemessen mit der Folge, dass anfallende Wassermengen nicht immer ganz aufgenommen und abgeleitet werden können.

    Ereignisse dieser Art, also insbesondere Gewitter mit Starkregen, können kurzzeitig zu Rückstau von Abwasser in Kanälen führen. Die sogenannte Rückstauebene ist die jeweilige Straßenhöhe an der Anschlussstelle. Das bedeutet, dass Wasser im öffentlichen Kanal bis zu dieser Ebene eingestaut werden kann. Bei Starkregenereignissen ist stets damit zu rechnen, dass das Wasser so hoch anstaut und dann auch auf der Straße weiterfließt.

    Da das Wasser bei Starkregen oberflächig u. a. auf der Straße weiterfließt, empfiehlt es sich, tiefer liegende Gebäudeteile durch eine entsprechende Schwelle abzusichern. Ansonsten darf der Hauseigentümer damit rechnen, dass das Wasser den Weg in seinen Keller oder die Kellerwohnung findet. Auch der Schutz tieferliegender Räume vor eindringendem Oberflächenwasser von umliegenden Flächen fällt in den Privatbereich. Für Rückstauschäden muss der Eigentümer des betroffenen Grundstücks aufkommen. Er haftet auch gegenüber eventuellen Mietern.

    Zum Thema Grundstücksentwässerung und Rückstausicherungen können Sie sich hier informieren:

    https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/391/ 

    Handbuch: Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz

  • Gebühren und Beiträge

    Aktuelle Gebühren und Beiträge 2023

    Zusammenfassung des § 8 Gebühren, Beiträge und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung
    der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen

    1. Schmutzwassergebühr: 3,58 €/m³

    2. Wiederkehrender Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung: 0,38 €/m² gewichteter Fläche

    3. Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen: 27,00 €/m³ abgefahrener Menge

    4. Gebühr für die Abnahme von Abwasser aus geschlossenen Gruben, soweit die Verbandsgemeinde Ulmen nicht Abwasserbeseitigungspflichtige ist: 15,00 €/m³ abgenommener Abwassermenge
  • Preis- und Tarifinformationsblatt

    Hier finden Sie das aktuelle Preis- und Tarifinformationsblatt zur Abwasserbeseitigung als PDF-Datei für das Abwasserwerk der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.

    Aktuelles Preis- und Tarifinformationsblatt

  • Wohin mit dem Poolwasser?

    Poolwasser ist Abwasser

    Pool-Wasser ist Abwasser, da es durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde. Schwimmbadwasser ist eindeutig der Definition Schmutzwasser zuzuordnen, da es alleine schon durch das Baden im Schwimmbad in seinen Eigenschaften verändert wird (insbesondere aus hygienischer Sicht) und auch teils erwärmt ist. Dabei ist noch nicht einmal ausschlaggebend, dass das Schwimmbadwasser z.B. durch Chlor desinfiziert wird. Alleine durch den menschlichen Gebrauch erfüllt das Schwimmbadwasser den Begriff des Schmutzwassers. Entsprechend dieser Darstellung ist das im Schwimmbecken befindliche Wasser als Abwasser einzustufen.

    Mit diesen Ausführungen wird klargestellt, dass Wasser aus Schwimmbecken in jedem Fall als Abwasser zu behandeln ist, d.h. bei Entleerung des Beckens der öffentlichen Kanalisation zuzuführen ist und hierfür folglich Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren) zu zahlen sind.

    Eine Absetzung nach § 19 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (EAS) vom 26.03.1996 in der z.Zt. geltenden Fassung ist daher nicht möglich.

     Hinweise:

    • Auch wenn das Wasser im Pool überwintert, verhindert dies jedoch nicht, dass das Wasser irgendwann der Kanalisation zugeführt werden muss und daher Schmutzwassergebühren zu entrichten sind.
    • Ebenso ist auch nach Abbau des Chlorgehalts das Gießen von Pflanzen mit diesem Poolwasser nicht zulässig, da es sich nach wie vor um Schmutzwasser handelt.

Ansprechpartner

Torsten Steffgen

Marktplatz 1

56766 Ulmen

+49 2676 409-305

Information oder für weitere Fragen zur Veranlagung:
veranlagung.aww@ulmen.de


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