Gevenich

Gevenich

Gevenich liegt am östlichen Rand der Verbandsgemeinde Ulmen in der Voreifel, unweit der Mosel. Der malerische Ort hat sich von einer, in früheren Jahrhunderten ausschließlich von der Landwirtschaft dominierten Ortschaft, hin zu einer attraktiven Wohngemeinde entwickelt, die sich bis heute, auch nach modernen Baumaßnahmen wie Kanalisation, Straßenbau und Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete den ländlichen Charakter bewahrt hat und die ihren Bewohnern und den Gästen einiges zu bieten hat. So gibt es bei uns neben der traditionellen Landwirtschaft einige Handwerksbetriebe, eine Metzgerei, einen Kindergarten sowie Gastronomieangebote mit Übernachtungsmöglichkeit und ein intensiv genutztes Bürgerhaus für zahlreiche Veranstaltungen und Feiern.

Das gelungene Zusammenspiel von lebens- und liebenswerter Umgebung, die Bereitschaft der Einwohner Altes zu bewahren und Neues zu wagen und ihre offene Art, das macht den unverwechselbaren Charakter von Gevenich aus. Die Gevenicher zeichnen sich durch ein ausgeprägtes Wir-Gefühl aus. Ohne dies wäre es nicht möglich, in einem Dorf mit 700 Einwohnern 11 Vereine nicht nur mal so am leben zu erhalten sondern aktiv mit Leben zu füllen.

  • Wappenbeschreibung

    In Schwarz ein schrägrechter Abtsstab, begleitet oben von drei goldenen Ähren, unten von einem goldenen Hirschkopf mit Kreuz.

    Der Abtsstab weist auf die Abtei Brauweiler (b. Köln) hin. Durch eine Schenkung der Polenkönigin Richeza, Tochter des Pfalzgrafen Ezzo und Enkelin Kaiser Otoos II., die einige Jahre im benachbarten Klotten gelebt haben soll, erhielt diese Abtei im Jahre 1051 Güter u.a. auch in Gevenich.

    Die drei Ähren deuten auf die frühe ländliche Besiedelung, die keltorömische Ortsgründung und die heutige Landwirtschaft.

    Der Hirschkopf mit dem Kreuz ist das Attribut des hl. Hubertus, des Kirchenpatrons der Pfarrgemeinde von 1716 bis heute, dem auch ein eigener Altar in der Pfarrkirche gewidmet ist.

  • Satzungen

    Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
    Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
    Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Gevenich.
    Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


  • Einwohnerbeteiligung am Haushalt

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Gevenich gem. § 97 Abs. 1 GemO

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
    Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

    Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.

    Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden

    • bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108

    öffentlich ausgelegt.

    Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.

    Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.

    Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Anlagen:


Ortsbürgermeister Walter Brauns

Kapellenstraße 10

56825 Gevenich

+49 2678 953264

+49 171 7169860

gevenich.com