Filz

Filz

Filz, mit ca. 100 Einwohnern eine der kleinsten Gemeinden des Landreises Cochem-Zell. Der Ort liegt auf auf einem Hochplateau (450 m ü. NHN) zwischen den "Augen der Eifel" den Maaren und der Mosel und bietet einen herrlichen Ausblick über die Eifelwälder und Täler bis hin zum Hochkelberg.

Aufgrund der ruhigen Lage und der verkehrsgünstigen Anbindung zur A 48 ist Filz eine beliebte "Wohngemeinde", vor allem für junge Familien.

Sehenswert ist die zur Pfarrei Wollmerath gehörende kleine Kapelle, die dem hl. Nikolaus und der hl. Katharina geweiht ist.

  • Wappenbeschreibung

    Von blau und rot gespalten durch eine erniedrigte, eingeschweifte goldene Spitze, darin eine grüne Ähre, vorn ein schräglinkes, silbernes Schwert, hinten ein goldenes sechsspeichiges Katharinenrad und ein schrägrechter Krummstab.

    Die Ähren auf goldenem Feld erinnern an den Gutshof zu Filz, welcher 1097 erstmals erwähnt wird, sowie an die Landwirtschaft, die den Ort über Jahrhunderte geprägt hat.

    Das Schwert weist auf das Hochgericht der reichsritterlichen Herrschaft derer „von Landenberg“ zu Wollmerath um 1777. Der Galgen stand auf der Gemarkung Filz im Distrikt „Eulenbusch“.

    Der Bischofsstab ist das Attribut des hl. Nikolaus und das Rad der hl. Katharina, beide Patronen der Kirchengemeinde, die hl. Katharina bereits seit 1593.

  • Satzungen

    Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
    Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
    Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Filz.
    Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


  • Einwohnerbeteiligung am Haushalt

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Filz gem. § 97 Abs. 1 GemO

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
    Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

    Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.

    Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden

    • bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108

    öffentlich ausgelegt.

    Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.

    Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.

    Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Anlagen:

Zum Thema "Hierzuland: Die Hauptstraße in Filz" (u.a. mit Frank Wobith und Reinhard Hieronymus) hat die Landesschau Rheinland-Pfalz einen Beitrag veröffentlicht:


Ortsbürgermeister Helmut Römer

Am Hinnig 2

56766 Filz

+49 2677 650