EUROPA- UND KOMMUNALWAHL | 09.06.2024
Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.
Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Ortsbeirats, der Orts- Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage ab und wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. die Stadtbürgermeisterin oder den Stadtbürgermeister.
Mehr Infos unter: kommunalwahl-rlp.de
Hinweise zum Bewerberaufstellungsverfahren
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 22.04.2024, 18:00 Uhr.
Sobald die neue Kommunalwahlordnung (KWO RP) mit den abgeänderten Anlagen und Vordrucken in Kraft getreten ist, werden auch die erforderlichen Vordrucke für die Bewerberaufstellung hier zum Download hinterlegt.
Weitere Informationen und Hinweise über die Abläufe zum Bewerberaufstellungsverfahren und Grundsätzliches zur Kommunalwahl 2024 erhalten Sie immer aktuell beim Landwahlleiter RLP.
Die ordnungsgemäße Durchführung eines Bewerberaufstellungsverfahrens (insbesondere bei Wahlvorschlägen für größere Gremien) nimmt einige Wochen Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen und Verfahrensschritte in Anspruch. Die Wahlvorschlagsträger sind daher dazu angehalten, rechtzeitig im Voraus mit der Aufstellung der Wahlvorschläge zu beginnen.
Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen gilt für alle Wahlvorschlagsträger gleichermaßen, dass eine Vertrauensperson und eine Stellvertretung benannt werden muss. Diese sind zur Abgabe verbindlicher Willenserklärungen hinsichtlich des Wahlvorschlags befugt. Generell gilt, dass jede Partei oder Wählergruppe für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen darf. Im Wahlvorschlag dürfen doppelt so viele Bewerber aufgeführt werden, wie Ratsmitglieder zu wählen sind; bei den Ratswahlen kann derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die benötigten Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlags können weiter unten auf dieser Homepage abgerufen werden oder sind bei Bedarf in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung – Wahlamt- erhältlich.Unterstützungsunterschriften
In Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern müssen die Wahlvorschläge grundsätzlich durch eine Mindestzahl von Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben sein; die in Ihrer Gemeinde erforderliche Anzahl an benötigten Unterstützungsunterschriften kann hier eingesehen werden.
Parteien, die auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Landtag, im Kreistag, im Verbandsgemeinderat oder im Gemeinderat vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften.
Wählergruppen, die auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Gemeinderat vertreten sind, benötigen ebenfalls keine Unterstützungsunterschriften.
Bei mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen gilt dies auch, wenn diese dem Kreistag oder der Verbandsgemeinde auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen angehören und die Gemeinde im Gebiet der zuvor genannten Gebietskörperschaften liegt.Die aufgezeigten Regelungen gelten auch für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahlen. Besonderheit ist hier, dass Wahlvorschläge auch von Einzelbewerbern eingereicht werden können; Amtsinhaber benötigen hier keine Unterstützungsunterschriften.
Zu beachten ist, dass Unterstützungsunterschriften erst nach Aufstellung des Wahlvorschlags (Mitglieder- oder Vertreterversammlung zur Kandidatennominierung) erbracht werden können und diese lediglich auf den entsprechenden amtlichen Vordrucken zu leisten sind.
Identität von Wählergruppen
Grundsätzlich können, neben der Gründung von neuen Wahlvorschlagsträgern, auch vorhandene Wählergruppen für die Einreichung von Wahlvorschlägen herangezogen werden. Bei der Frage der Privilegierung (Unterschriften und sonstige Nachweise) und bei der Zuteilung kreiseinheitlicher Listennummern spielt die Identität von Wählergruppen eine wichtige Rolle; hierbei wird auf die organisatorische Struktur des Wahlvorschlagsträgers abgestellt.
Bei mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen liegt Identität vor, wenn die in der Satzung festgelegten wesentlichen Ziele nicht geändert werden.
Bei nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen hingegen ist Identität nur dann gegeben, wenn unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Gründung der Wählergruppe mehr als die Hälfte der Mitglieder gegenüber dem Wahlvorschlag bei der letzten Wahl gleich geblieben sind.Ob die Identität einer Wählergruppe gegeben ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Vordrucke Direktwahlen
- Anlage 11A KWO RLP Versicherung an Eides statt Direktwahlen
- Anlage 12 KWO RLP Bescheinigung des Wahlrechts Direktwahlen
- Anlage 23 KWO RLP Wahlvorschlag Direktwahlen
- Anlage 24 KWO RLP Erklärung des Bewerbers
- Anlage 25 KWO RLP Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 26 KWO RLP Niederschrift Bewerberaufstellung Direktwahlen
- Anlage 27 KWO RLP Formblatt Einzelunterschrift zum Wahlvorschlag Direktwahl
- Anlage 27 KWO RLP Unterschriftsliste zum Wahlvorschlag
Vordrucke Europawahl
Vordrucke Ratswahlen
- Anlage 9 KWO RLP Wahlvorschlag Ratswahlen
- Anlage 10 A KWO RLP Absichtserklärung des Bewerbers
- Anlage 10 KWO RLP Erklärung Bewerber
- Anlage 11 A KWO RLP Versicherung an Eides statt Ratswahlen
- Anlage 11 KWO RLP Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 12 KWO RLP Bescheinigung des Wahlrechts Ratswahlen
- Anlage 13 KWO RLP Niederschrift Bewerberaufstellung Ratswahlen
- Anlage 14 KWO RLP Formblatt Einzelunterschrift zum Wahlvorschlag Ratswahlen
- Anlage 14 KWO RLP Unterschriftsliste zum Wahlvorschlag Ratswahlen
Öffentliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Wahlleiterinnen/der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates/der Ortsgemeinderäte sowie für die Wahl der/des ehrenamtlichen Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters sowie der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister in der Stadt Ulmen/den Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen
- Bekanntmachung für Unionsbürger zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bunderepublik Deutschland am 09.06.2024 (KV Cochem-Zell)
- Bekanntmachung der Landrätin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen (KV Cochem-Zell)
- Bekanntmachung der Landrätin über die Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis (KV Cochem-Zell)
- Bekanntmachung der Wahlleiterinnen/der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates/der Ortsgemeinderäte sowie für die Wahl der/des ehrenamtlichen Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters sowie der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister in der Stadt Ulmen/den Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen