Ulmen
Die Stadt Ulmen mit ca. 3500 Einwohnern ist Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung und liegt inmitten der wunderschönen Vulkaneifel.
Die verkehrsgünstige Lage zentral zwischen Koblenz und Trier mit direkter Autobahnanbindung an die A 48, unweit der Mosel und des Nürburgrings machen Ulmen zu einem beliebten Ferienziel im In- und Ausland. Auch günstige Gewerbe- und Wirtschaftsfaktoren sprechen für die Stadt.
In Ulmen sind die Besonderheiten der Vulkaneifel in einzigartiger Weise vereint. Der Vulkanismus hat die Stadt Ulmen und ihr Umland besonders geprägt und viele Schätze hinterlassen. So der Jungferweiher: der älteste und größte Vulkankrater der Eifel, der heute als Maar und wunderschönes Natur- und Vogelschutzgebiet Wanderer und Einheimische anzieht. Die außergewöhnliche Vielfalt an seltenen Vogel- und Pflanzenarten ist zu jeder Jahreszeit einen Besuch wert. Wenig entfernt, direkt im Stadtkern liegt das mit 11.000 Jahren jüngste Eifel-Auge und Deutschlands jüngster Vulkan, das Ulmener Maar, 5,4 ha groß und 37 Meter tief. Überragt wird das Maar von der das Ortsbild prägenden Kreuzritterburgruine aus dem 11. Jahrhundert. Ein idealer Aussichtspunkt, um die Pfarrkirche St. Matthias und Ulmen in alle Richtungen zu überblicken.
Erlebenswert
- Ulmener Maar mit naturkundlich beschildertem Rundweg im Maarberg
- Kreuzritterburgruine aus dem 11. Jahrhundert
- Gesteinswand in der Cochemer Straße mit unterschiedlichen Gesteins- und Erdschichten
- Pfarrkirche St. Matthias und Altar in der Filialkirche St. Anna im Stadtteil Meiserich
- alte Kreuzwegstation und Antoniuskapelle
- einzigartiges Vogel- und Naturschutzgebiet Jungferweiher mit seiner Vielfalt an seltenen Vogel-und Pflanzenarten
- Mountainbike-Erlebnis im VulkanBike trailpark
- Wanderungen auf einem der zahlreichen Wanderwege in und um Ulmen (z.B. "Hexen, Henker und Halunken Tour", Spaziergang zum Bienenlehrpfad)
- Angeln am Jungferweiher und dem jüngsten Maar der Eifel
- Ulmener Maar mit naturkundlich beschildertem Rundweg im Maarberg
Ulmener Maar-Stollen
Öffnungszeiten Ulmener Maar-Stollen:
- April - September: 6.00 - 20.00 Uhr
- Oktober - März: 8.00 - 17.00 Uhr
Ulmener Maar-Stollen Rhein Zeitung 06.03.2023
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Ulmener Maar - Stollen Rhein Zeitung 18.03.2023Dieses Video wurde ausgeblendet, weil ein externer Dienst (YouTube) personenbezogene Daten erfassen könnte.Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen
Das Projekt wird von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Land Rheinland-Pfalz gefördert.Wappenbeschreibung
Unter silbernen Schildhaupt, darin rote Rauten, gespaltener Schild. Vorne in Gold eine schwarze Hellebarde, hinten in Rot eine silberne Burg mit zwei verschiedenen hohen Zinnentürmen.
Stellvertretend für alle Geschlechter mit dem Beinamen „von Ulmen“, angefangen von Walter von Ulmen im Jahre 1121 bis Heinrich Ferdinand Muhl von Ulmen, der als kurtrierischer Kammerherr und als letzter Sprössling des Geschlechtes um 1762 starb, sind im Schildhaupt dir roten Rauten.
Die Hellebarde ist das Attribut des hl. Matthias. Er ist der Kirchenpatron von Ulmen und wird bereits 1372 im Pfarrsiegel und 1654 im Gerichtssiegel geführt.
Burg und Zinnentürme repräsentieren die Ober- und Niederburg, von denen heute die befestigten Ruinen das Wahrzeichen des Ortes sind.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Stadt Ulmen. Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
- Ausbaubeitragssatzung vom 09.03.2016
- Erschließungsbeitragssatzung vom 15.12.1999
1. Änderung vom 29.03.2004 - Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 01.07.2002
1. Änderung vom 06.11.2002
3. Änderung vom 21.09.2005 - Friedhofsatzung vom 23.08.2012
- Friedhofsgebührensatzung vom 23.08.2012
- Gebührensatzung
für die Benutzung des Bürgersaals, Jugendheim Meiserich, Bürgerhaus Vorpochten, Rothenbusch Hütte, Burg und Vereinsraum im Gemeindehaus am Maar vom 20.03.2019
im Marktwesen vom 24.08.2000
für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen vom 04.02.2010 - Hauptsatzung vom 07.11.2012
1.Änderung vom 06.11.2019
- Ausbaubeitragssatzung vom 09.03.2016
Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2023
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2023 und seiner Anlagen der Stadt Ulmen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Stadtrat zugeleitet. Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Stadt Ulmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans bei der/dem Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeister/ Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinderat/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag an: info@ulmen.de
oder auf dem Postweg an:Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Sachgebietsgruppe Finanzen
Markplatz 1
56766 Ulmenoder auf dem Postweg an:
Stadt Ulmen
In der Lay 4
56766 UlmenHaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch die Stadt Ulmen nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom 27.07.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen:- Konsolidierungsvertrag
- Konsolidierungsnachweis 2012
- Konsolidierungsnachweis 2013
- Konsolidierungsnachweis 2014
- Konsolidierungsnachweis 2015
- Konsolidierungsnachweis 2016
- Konsolidierungsnachweis 2017
- Konsolidierungsnachweis 2018
- Konsolidierungsnachweis 2019 / Seite 2
- Konsolidierungsnachweis 2020
- Konsolidierungsnachweis 2021
- Konsolidierungspfad