Gillenbeuren
Gillenbeuren liegt in der Mitte der Verbandsgemeinde Ulmen, die Stadt Ulmen (11 km) im Norden und der Kurort Bad Bertrich (17 km) im Süden sind in wenigen Minuten zu erreichen.
Die Fotos zeigen die schöne und ruhige Lage in der einzigartigen Eifellandschaft. Auch über die Grenzen der Verbandsgemeinde Ulmen hinaus hat Gillenbeuren sich einen Namen als Künstlerort gemacht. Einheimische Künstler locken mit regelmäßigen Veranstaltungen, wie dem "Sommernachtsraum" viele Besucher und Kunstinteressierte in das beschauliche Örtchen.
Wappenbeschreibung
Schild im Deichselschnitt geteilt, oben in Grün 3 goldene Ähren, vorne in Rot ein goldener schrägrechter Stufenbalken, begleitet von oben 3 unten 2 goldenen Kreuzchen, hinten in Gold ein rotes Schwert schräglinks.
Der Wappenschild weist auf die geschichtliche Vergangenheit der Gemeinde hin. Bereits 1462 besaßen die Winneburg-Beilsteiner (Wappen: Sparrenbalken mit Kreuzchen) das Dorf Gillenbeuren zu Lehen und die Hochgerichtsbarkeit. Das Schwert ist das Zeichen des hl. Martin, er ist der Schutz- und Kirchenpatron der Pfarrgemeinde seit 1552. Die drei Ähren erinnern an die Entstehung des Ortes als Gutshof, der die Naturalprodukte an die Lehnsherrn ablieferte, aber auch an die noch bis heute betriebene Landwirtschaft.
Satzungen
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Gillenbeuren.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
- Erschließungsbeitragssatzung vom 01.04.1999
1. Änderung vom 31.07.2003 - Friedhofssatzung vom 24.02.2010
1. Änderung vom 29.04.2012
2. Änderung vom 15.12.2013 - Friedhofsgebührensatzung vom 24.02.2010
1. Änderung vom 11.04.2012 - Gebührensatzung Gemeindehaus vom 24.09.2009
1. Änderung vom 01.04.2014
2. Änderung vom 20.11.2014 - Hauptsatzung vom 12.03.2015
1.Änderung vom 19.11.2019
- Ausbaubeitragssatzung vom 01.01.2024
Einwohnerbeteiligung am Haushalt 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Gillenbeuren gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen: