Beuren

Beuren

Die auf der Moselhöhe gelegene Gemeinde Beuren mit ihren 448 Einwohnern ist ein idyllischer Ort in der Vordereifel. Insgesamt kann Beuren mit seiner zum Teil unberührten Natur und einem intakten Gemeindeleben auftrumpfen und ist daher als Wohnort besonders für Familien mit Kindern interessant. Das Vereinsangebot ist breit gefächert (Sport, Gesang, Musik etc.) und bietet, wie das aktive Gemeindeleben zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Eine Metzgerei mit kleinem Lebensmittelladen sowie einer Gaststätte befinden sich direkt vor Ort. Die kommunale Kindertagesstätte in 2 km Entfernung – Träger sind die Ortsgemeinden Beuren, Kliding und Urschmitt-  bietet 25 Kindergartenplätze für Kinder ab dem 2. Lebensjahr.

Es gibt in Beuren und Umgebung viele Freizeit- und Sportmöglichkeiten (Sport- und Kinderspielplatz, Tischtennisplatte, kleine Skaterbahn). Um den Ort herum laden gut befestigte und teils asphaltierte Wege zum Wandern, Joggen, Radfahren und erholen ein. Der nahe gelegene Wasserfall „Schießlay“ ist wie die Mosel, die Maare und der Kurort Bad Bertrich ein besonderes Ziel für Touristen. Der ausgezeichnete Erholungswert macht die Gemeinde Beuren – als Teil des Gesundlandes Vulkaneifel – zu einem lohnenswerten Ziel.

  • Wappenbeschreibung

    Wappen gespalten durch geschweifte grüne Spitze, darin eine silberne Urne, vorn in Silber ein schwarzes Antoniuskreuz, hinten in Gold drei grüne Ähren. Das Antoniuskreuz (Glöckchenstab) ist ein Attribut des hl. Antonius, der seit 1956 als Kirchenpatron aufgeführt wird.

    Die Ähren sollen an die Entstehungsgeschichte der Gemeinde  als Rodungsort und landschaftlicher Gutshof erinnern. In einer Schenkung des Propstes von St. Simeon in Trier aus dem Jahre 1097 wird Beuren „apud buram“ genannt.

    Die Urne weist auf die römischen Funde in den Gemarkungen „Burg“ und „Hargarten“ sowie auf einen Römerweg von der Mosel her, wenige hundert Meter davon entfernt.

  • Satzungen

    Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
    Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
    Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Beuren.
    Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.


  • Einwohnerbeteiligung am Haushalt

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Beuren gem. § 97 Abs. 1 GemO

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
    Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

    Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.

    Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden

    • bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108

    öffentlich ausgelegt.

    Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.

    Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.

    Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Anlagen:


Ortsbürgermeisterin 

Sandra Hendges-Steffens

Hofstraße 13 b

56825 Beuren

+49 160 96737286

 

beuren-eifel.de/