Bürgermeisterwahl 2025

Bürgermeisterwahl 07.09.2025

Am 07. September 2025 findet wegen Ablauf der Amtszeit die Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde statt. Der Stelleninhaber kann sich wegen Erreichen der Altersgrenze nicht um die Wiederwahl bewerben.

Wichtige Informationen, Bekanntmachungen und Vordrucke stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

  • Stellenausschreibung

    Stellenausschreibung

    Bei der Verbandsgemeinde Ulmen, Landkreis Cochem-Zell, ist die Stelle der/des

    hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (w/m/d)

    wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01. Januar 2026 neu zu besetzen.

    Der Stelleninhaber kann sich wegen Erreichen der Altersgrenze nicht um die Wiederwahl bewerben.

    Zur Verbandsgemeinde Ulmen gehören 15 Ortsgemeinden und die Stadt Ulmen mit insgesamt rund 11.500 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist Ulmen.

    Der/die Bürgermeister/in wird am Sonntag, 07. September 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Ulmen für die Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

    Erhält kein/e Bewerber/in diese Mehrheit, so findet am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern/Bewerberinnen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

    Wählbar zum/zur Bürgermeister/in ist, wer

    • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
    • am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen ist sowie
    • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

    Zum hauptamtlichen Bürgermeister/zur hauptamtlichen Bürgermeisterin kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

    Gesucht wird eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Entscheidungsgremien für die Belange der Bürgerinnen und Bürgern eintritt.

    Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe A 16 / B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

    Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung auf diese Ausschreibung ist für die Teilnahme als Bewerber/in an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder eine Wählergruppe oder als Einzelbewerber/in nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Die Frist zur Einreichung des Wahlvorschlages und zur Beseitigung wesentlicher Mängel läuft am 48. Tag vor der Urwahl, das ist am Montag, den 21. Juli 2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), ab.

    Weitere Einzelheiten sind der Bekanntmachung des Tages der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen und über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die im Vulkan-Echo der Verbandsgemeinde Ulmen spätestens am 69. Tag vor der Wahl (30. Juni 2025) veröffentlich werden, zu entnehmen.

    Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

    Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis 07. Juli 2025 (keine Ausschlussfrist) an:

    Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
    - Bürgermeisterwahl -
    Marktplatz 1
    56766 Ulmen

  • Vordrucke für Bewerber und Bewerberinnen

  • Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber

    Checkliste: Wer muss welche Anlagen einreichen?

    Anlage

    Einzelbewerber

    Partei/Wählergruppe (im VG-Rat vertreten)   

    Partei/Wählergruppe (neu/unterstützungspflichtig*)

    Anl. 23 – Wahlvorschlag

    ✅ Ja

    ✅ Ja

    ✅ Ja

    Anl. 24 – Erklärung des Bewerbers

    ✅ Ja

    ✅ Ja

    ✅ Ja

    Anl. 25 – Bescheinigung der Wählbarkeit

    ✅ Ja

    ✅ Ja

    ✅ Ja

    Anl. 26 – Niederschrift Bewerberaufstellung

    ❌ Nein

    ✅ Ja

    ✅ Ja

    Anl. 27 – Unterschriftsliste*

    ✅ Ja

    ❌ Nein

    ✅ Ja

    Anl. 27 – Einzelunterschrift*

    ✅ Ja

    ❌ Nein

    ✅ Ja

    Anl. 11a – Versicherung an Eides statt

    nur für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    * Der Wahlvorschlag muss vor seiner Einreichung durch eine Mindestzahl von Wahlberechtigten (80) eigenhändig unterschrieben werden, soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. 
  • Bekanntmachungen

Ansprechpartner

Laura Junglas

+49 2676 409-209