Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist dabei das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP). Diese Erklärung gilt für die Internetseite unter www.ulmen.de 

Unsere Internetseite bietet folgende Möglichkeiten:

Sie können mit Hilfe der Eye-Able Funktion (schwarz-weißes Personensymbol unterhalb der Suchfunktion im oberen, rechten Bildschirmbereich) unsere Homepage auf Ihre Bedürfnisse individuell anpassen. Dieses Werkzeug gewährleistet Ihnen eine benutzerfreundliche Nutzung der Internetseite und bietet folgende Änderungsoptionen an.

Textgröße

Sie können die Textgröße unter dem Reiter „Schriftgröße“ selber bestimmen. Hierbei erfolgt die Änderung unter Benutzung des + oder Symboles.

Alternativ kann der Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößert werden. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und  wird der Text wieder kleiner.

Vorlesen lassen

In dem geöffneten Fenster des Assistenten befindet sich ein Mikrofon-Symbol. Sofern Sie diese Funktion aktiviert haben, können Sie mit Ihrer Maus auf den gewünschten Text navigieren, welchen Sie gerne vorgelesen bekommen möchten.

Visuelle Anpassungen

Sie können unsere Homepage auch optisch an Ihre Wünsche und Bedürfnissen anpassen. So ist es möglich, den „Kontrastmodus / Nachtmodus“ zu aktivieren, welcher die Texte und Inhalte besonders hervorhebt. Anpassungen aufgrund einer vorhandenen Farbschwäche sind ebenfalls über die Funktion „Farbschwäche“ möglich.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Homepage ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.

Die Homepage ist weitestgehend uneingeschränkt zugänglich. Einzelne nur eingeschränkt zugängliche Inhalte und Funktionen werden zeitnah entsprechend angepasst.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • PDF-Dokumente sind teilweise nicht Barrierefrei
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache

Die Homepage ist weitestgehend uneingeschränkt zugänglich. Einzelne nur eingeschränkt zugängliche Inhalte und Funktionen werden zeitnah entsprechend angepasst.

b) Die folgenden Inhalte unserer Homepage fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. Darüber hinaus verweisen wir z.T. auf Internetseiten, auf deren Barrierefreiheit und freie Zugänglichkeit wir keinen Einfluss haben.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Rheinland-Pfalz eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage über das Feedback-Formular der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.ulmen.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342 Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de

Gesetze und Verordnungen

Als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV-RP. Die Verbandsgemeinde Ulmen bietet dieser Verpflichtung entsprechend barrierefreie Angebote auf ihrer Homepage an.

Das Gesetz gilt für "die öffentliche Hand" in Rheinland-Pfalz, für Behörden, Gemeinden und Hochschulen des Landes. Abschnitt 2 verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen. Und so gibt es auch einen Bereich, der eine barrierefreie Informationstechnik anstrebt.

Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, die 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen wurden.

Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 erstellt

Kontaktformular 

Wir sind auf Ihr Feedback angewiesen. Wenn Ihnen ein Fehler aufkommt oder Sie uns Feedback / Verbesserungsvorschläge mitteilen möchten, füllen sie bitte das angezeigte Kontaktformular aus. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und wenn möglich dies auch umsetzen.

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