Zwei Schulstandorte – eine starke Region


Wir sind davon überzeugt, dass die bestehende Dislozierung gerade für die unterschiedlichen Entwicklungsphasen der Schülerinnen und Schüler besondere Chancen bietet. Die Klassen 5 und 6 finden in Lutzerath einen überschaubaren und geschützten Rahmen, in dem der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule bewusst begleitet werden kann. Ab Klasse 7 können die Schülerinnen und Schüler in Ulmen von den Möglichkeiten eines größeren Standortes mit Fachräumen, Berufsorientierung und weiteren Angeboten profitieren.

Diese Aufteilung ist aus unserer Sicht kein Mangel, den es zu beseitigen, sondern eine Stärke, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.

Wir wollen, dass unsere Kinder in einer Schulstruktur lernen und aufwachsen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen gerecht wird. Gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler profitieren von kleineren, überschaubaren Strukturen, persönlichen Beziehungen und einer intensiven Begleitung. Für die älteren Jahrgänge stehen andere Anforderungen im Vordergrund, denen am Standort Ulmen entsprechend Rechnung getragen werden kann und die dort im Fokus stehen.

Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, die Interessen der beiden Standorte gegeneinander abzuwägen. Unser Anliegen ist es vielmehr, beide Standorte als Teile einer gemeinsamen Schule zu erhalten und ihre jeweiligen Stärken zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler zu nutzen.

Natürlich müssen bei einer solchen Entscheidung auch die organisatorischen und wirtschaftlichen Auswirkungen umfassend und ergebnisoffen betrachtet werden. Auch bei den angenommenen Einsparungen der Schülerbeförderung ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, da mögliche Einsparungen teilweise durch zusätzliche Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler aus Lutzerath und anderen Einzugsbereichen ausgeglichen werden könnten. Hinzu kommt, dass sich bei einem Wegfall des Standortes Lutzerath auch die Schülerzahlen am Standort Ulmen verändern könnten, wenn Schülerinnen und Schüler künftig andere Schulstandorte wählen.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass am Standort Lutzerath bereits ausreichend Klassen- und Fachräume vorhanden und in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in das Gebäude und seine Infrastruktur getätigt worden sind.  Das Schuldach, die Fenster und die Fassade wurden umfassend instandgesetzt und energetisch saniert, die Wärmeversorgung wurde langfristig und krisenunabhängig gesichert und auch die digitale Ausstattung wurde wesentlich verbessert. Eine Zusammenlegung der Jahrgänge am Standort Ulmen würde demgegenüber zusätzlichen Raumbedarf und damit verbundene erneute Investitionen erforderlich machen.

Aus unserer Sicht sollte die Frage des Erhalts des Standortes Lutzerath daher nicht allein unter dem Gesichtspunkt möglicher Kosten oder Einsparungen betrachtet werden. Vielmehr müssen sämtliche Investitionen, Fördermöglichkeiten, Folgekosten und die Entwicklung der Schülerzahlen in eine umfassende Betrachtung einbezogen werden. Bei allen wirtschaftlichen Überlegungen sollte jedoch vor allem die entscheidende Frage im Mittelpunkt stehen: Welche Lösung bietet unseren Kindern langfristig die besten pädagogischen und sozialen Rahmenbedingungen?

Die Verbandsgemeinde Ulmen wird sich deshalb weiterhin konstruktiv in die Gespräche einbringen und mit klarer Haltung für den Erhalt des Schulstandortes Lutzerath und der bewährten Dislozierung eintreten – im Interesse unserer Kinder, unserer Familien und der Zukunft unserer Region.

Jetzt die Betroffenen zu Wort kommen lassen

Gerade weil die Frage der zukünftigen Schulstruktur so unmittelbar die Schülerinnen und Schüler und ihre Familien betrifft, begrüßen wir die Forderung der Kreistagsfraktionen nach einer umfassenden Elternbefragung.

Eine solche Befragung kann dazu beitragen, ein möglichst klares Meinungsbild zu erhalten. Wir rufen deshalb alle betroffenen Eltern ausdrücklich dazu auf, sich zu beteiligen und ihre Meinung einzubringen.

Für uns ist klar: Die Argumente müssen sorgfältig abgewogen werden. Aber ebenso klar ist, dass die Stimme der Betroffenen gehört werden muss. Je höher die Beteiligung, desto deutlicher wird der Wille der Menschen, die von dieser Entscheidung unmittelbar betroffen sind.