Wichtige Informationen für Karnevalsumzüge


Hierin wird ausdrücklich gefordert, dass für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen (Karnevalswagen) dem Veranstalter eine Bescheinigung vorzulegen ist, aus der die Verkehrssicherheit des Karnevalswagens hervorgeht. Diese Bescheinigung ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, KÜS, DEKRA …) auszustellen. Es ist zweckmäßig, sich mit den entsprechenden Sachverständigen frühzeitig in Verbindung zu setzen. 

Wir bitten diesbezüglich besonders die Wagenbauer, dies bereits beim Bau der Karnevalswagen zu berücksichtigen. Im ungünstigsten Fall wird bei fehlender Verkehrssicherheit des Wagens eine Teilnahme am Umzug untersagt. 

Ebenfalls sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 

  1. Die Fahrer müssen mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse L oder T besitzen.
  2. Es muss eine Betriebserlaubnis für das Zugfahrzeug und den Anhänger vorliegen, ein rotes Kennzeichen ist nicht zulässig.
  3. Der Umzug muss auf einer abgesperrten Strecke durchgeführt werden, es darf nur in Schritttempo gefahren werden.
  4. Die Ladefläche (bzw. bei Anhängern mit Aufbauten die jeweilige Stellfläche für die zu befördernden Personen) muss eben, tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzung und Herunterfallen bestehen.
  5. Eine Personenbeförderung ist nur während des Umzuges zulässig, nicht bei An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort.
  6. Für Zugfahrzeug und Anhänger muss eine Haftpflichtversicherung bestehen, die auch den Versicherungsschutz der Brauchtumsveranstaltung gewährleistet, es sei denn, eine Versicherung des Veranstalters umfasst die teilnehmenden Fahrzeuge. 

Antrag Festzuggenehmigung:

Mindestens zwei Wochen vor der Durchführung des Karnevalsumzuges muss ein Antrag auf Festzuggenehmigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gestellt werden. Im Antrag müssen der Streckenverlauf bzw. die Absicherung des Zuges dargestellt sein. 

Den Antrag können Sie schnell und einfach online stellen. 

Direkt zum Antrag

Den Online-Antrag finden Sie auch unter www.ulmen.de/onlineservice - Bürgerdienste - Festzuggenehmigung. Einfach persönliche Daten bzw. Daten vom Verein sowie die erforderlichen Angaben zum Streckenverlauf bzw. Absicherung Ihres Festzuges eintragen und die Daten absenden.