Hinweise zur Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die bereits zu der Wahl am 07. September 2025 Briefwahl beantragt hatten und die Beantragung für eine eventuelle Stichwahl explizit nicht ausgeschlossen hatten, erhalten automatisch erneut Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 28. 09.2025. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Briefwahlunterlagen werden ab Montag, 15. September 2025 versandt.
Wahlberechtigte, die bisher für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ulmen keinen Wahlschein für die Briefwahl beantragt haben, können für die Stichwahl am 28. September einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stellen:
- Die Antragstellung des Wahlscheines für die Briefwahl kann bis zum 23.09.2025 12:00 Uhr, online unter ulmen.de/wahlen erfolgen.
- Der Antrag kann auch schriftlich oder per E-Mail an buergerbuero@ulmen.de erfolgen (Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift ist notwendig).
- Ein persönlicher Briefwahl-Antrag ist bis Freitag, 26.09.2025, 18:00 Uhr im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, möglich. Dort können Sie auch direkt Ihre Stimme abgeben.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros:
- Montag – Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr | Freitag, 26.09.2025: 08.00 - 18.00 Uhr
Wer Briefwahl beantragt, sollte unbedingt die Zeit für den Postweg berücksichtigen.
In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 – 15:00 Uhr im Wahllokal des zuständigen Wahlbezirkes beantragt werden.
Urnenwahl am 28. September 2025
Die bereits vorliegenden Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Stichwahl. Für den Fall, dass die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, genügt zur Identifikation die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Wahllokal.