Haushalt

Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen

  • Einwohnerbeteiligung am Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen 2026

    Öffentliche Bekanntmachung der Verfügbarkeitspflicht zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2026 und seiner Anlagen der   Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 97 Abs. 1 GemO 

    Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
    Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Ulmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter info@Ulmen.de anhand der angefügten Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste entnehmen Sie bitte den untenstehend aufgeführten Anlagen. Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden

    • bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104

    öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen als PDF (siehe Anlagen) eingesehen werden. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.     

    Anlagen: 

  • Haushaltsplan Forstzweckverband Eifelhöhe 2025

  • Haushaltsplan Forstzweckverband Lutzerather Höhe


Ansprechpartner

Finanzabteilung

Stefan Thomas

+49 2676 409-104