
Hier erhalten Sie wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
(Covid-19).
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(Covid-19).
Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur eingeschränkt geöffnet.
Für Ihre
Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur Verfügung. Sollte eine
persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie im Vorfeld bitte
telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter einen entsprechenden Termin.
Termine für das Bürgerbüro können ab dem 07.09.2020 auch online über unsere Homepage www.ulmen.de/termin oder unter der Telefonnummer 02676/409- 0 zu folgenden Zeiten vereinbart werden:
montags – donnerstags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich - donnerstags bis 17:00 Uhr
Wir bitten die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ihre Termine mit einem Mund-/ Nasenschutz wahrzunehmen. Diese können wir im Bedarfsfall zum Preis von 1,00 € an unsere Kunden abgeben.
Wir bitten unsere Kunden,
diese Informationen zum Schutze aller Mitmenschen zu beachten, denn nur
gemeinsam können wir dafür sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller
vorüber gehen.
Den Beitragspflichtigen, die infolge der Auswirkungen des Coronavirus derzeit nicht in der Lage sind eine Zahlung auf den Tourismusbeitrag zu leisten (erheblicher Härtefall), kann im Rahmen einer vereinfachten Handhabung auf Antrag eine zinslose Stundung gewährt werden.
Die zinslose Stundung erfolgt vorerst für sechs Monate.
Gleichzeitig kann eine Ratenzahlung unter Angabe des Ratenbetrages und Beginn der Ratenzahlung beantragt werden.
Hierzu kann über folgenden
Link ein Online-Antrag gestellt werden: www.ulmen.de/stundung
Zudem steht der Antrag hier als Word sowie hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Die Krise erfordert neue Formen der Unternehmensberatung. Das Wirtschaftsministerium bietet dazu jetzt ein Webinar zum Crowdfunding an. Es richtet sich sowohl an kleine und mittelständische Unternehmen, an Gründer, Kreative und Kulturschaffende als auch an die Wirtschaftsförderer in den Regionen und zeigt die Basics, die es benötigt, starten zu können.
Zum kostenfreien Webinar zusammen mit IDEENWALD-Crowdfunding und dem zertifizierten Bildungsträger „Crowdfunding Campus“ können Sie sich hier registrieren und anmelden.
Die Plattform Startnext Crowdfunding hat die Anforderungen an die Vorbereitung einer Crowdfunding-Kampagne im Rahmen einer Corona-Hilfsaktion reduziert. Jedes Projekt, das im Rahmen der Corona Hilfsaktion gestartet wird, kann jeden eingezahlten Euro ausgezahlt bekommen – unabhängig davon, ob ein Mindestbetrag erreicht wurde oder nicht. Auch Kampagnen, die über die rheinland-pfälzische Plattform Ideenwald starten, können von diesem Angebot profitieren.
In dem Webinar wird Ihnen erklärt, wie Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten Schritt für Schritt richtig planen können. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen an IDEENWALD-Crowdfunding Herrn Bernhard Lorig vom Gründungsbüro der TU Kaiserslautern direkt zu stellen.
Wann: 24.04.2020 um 11:00 Uhr
Das Landesprogramm "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert diese zudem auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Freiberufler, Unternehmen und die Landwirtschaft bis einschließlich 30,0 beschäftigten Mitarbeitenden mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Nebenerwerbsbetriebe und Unternehmen, die bereits zum Stichtag 31.12.2019 ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) waren, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Der Corona Soforthilfe Kredit RLP wird über Hausbank beantragt und ist bis zum 31.03.2022 tilgungsfrei.
Die gewährten Kreditmittel können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30.11.2020 abgerufen werden.
Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a..
Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.
Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.
Weitere Informationen gibt es bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Die Antragsunterlagen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Interaktive Einkaufs- und Gastronomieführer
www.einkaufen-vukaneifel.de und www.cochem-zell-hilft.de
vielleicht haben Sie in der Presse schon von den beiden Internetportalen www.einkaufen-vukaneifel.de und www.cochem-zell-hilft.de gelesen. Beide Plattformen bieten die Möglichkeit Ihren Betrieb kostenlos zu registrieren und zu bewerben. Auch besondere Angebote, wie Lieferservice oder Gutscheinaktionen können Sie hier veröffentlichen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen unterstützt dies gerne und hilft dabei, die jeweiligen Internetseiten bei unseren Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen. Durch das Registrieren bei beiden Portalen werden potentielle Nutzer aus einem großen Einzugsbereich erreicht.
So können Sie sich registrieren:
1.)
Einkaufserlebnis
Vulkaneifel:
Die Kontaktdaten Ihres Betriebes, die online abrufbar sind, wurden bereits von
Mitarbeitern der GesundLand GmbH in das Portal eingepflegt. Es besteht darüber
hinaus die Möglichkeit einen kostenpflichtigen Premiumeintrag zu buchen. Nähere
Informationen können Sie bei GesundLand Vulkaneifel, Michaela Schenk
(06592/951311) erfragen. Bitte kontrollieren Sie den Grundeintrag Ihres
Unternehmens auf www.einkaufen-vulkaneifel.de.
Sollten Informationen fehlen, nicht korrekt sein oder ein Eintrag komplett
fehlen, melden Sie sich bitte bei .
Fragen hierzu beantwortet Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiterin Svenja Schleich
unter 06592/951-376.
2.)
Helferseite
Cochem-Zell:
Registrierung unter https://www.cochem-zell-hilft.de/unternehmen/unternehmen-eintragen
Hier können Sie Ihre Daten über ein Abfrageformular eingeben. Nach einer kurzen Prüfung wird Ihr Unternehmen in die Liste aufgenommen und Ihre Daten online gestellt.
Fragen hierzu richten Sie bitte an: oder die Hotline unter 0170/9155655.
Für Rückfragen steht Ihnen die „Beratung Wirtschaftsförderung" der ISB unter 06131 6172-1333 E-Mail: oder die Wirtschaftsförderung Cochem-Zell unter der Tel. 02671/61-888 E-Mail: gerne zur Verfügung!
Wer ist im Rahmen der Soforthilfe Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die
die durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche
Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die
liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf
die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden
erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für
Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Nicht förderfähig sind: Unternehmen, die sich bereits vor dem 11. März
2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, Unternehmen mit
Unternehmenssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz, Unternehmen mit mehr als
10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten) sowie Einzelpersonen, die
über einen anderweitigen Haupterwerb und damit weitere Einnahmen
verfügen. Der Bezug von Leistungen nach dem ALG II innerhalb der letzten
drei Monate vor dem 11. März 2020 schließt die Bewilligung der
Soforthilfe für Soloselbstständige aus.
Förderung größerer Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 10,0 Beschäftigten
jedoch weniger als 30,0 Beschäftigen wird in Kürze zusätzlich eine
Soforthilfe aus Mitteln des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft
Rheinland-Pfalz" angeboten werden, welche über die Hausbanken beantragt
wird. Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem
ergänzenden Zuschuss.
Wie hoch ist die Förderung im Rahmen der Soforthlife?
Für die Soforthilfe gilt folgende Staffelung:
Der
Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die
Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten
Liquiditätsengpass (oder entsprechendem Umsatzeinbruch), jedoch liegt
die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.
Aufgrund
des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des
Bedarfs aller Antragstellenden bittet die ISB um Verständnis dafür, dass
sie ausschließlich Anträge im Originalformat berücksichtigen kann, die
der ISB in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt
werden. Es wird so verfahren, weil die ISB im Interesse aller von der
Corona-Krise Betroffenen schnellstmöglich und effektiv die vom Bund zur
Verfügung gestellten Finanzhilfen auszahlen möchte. Dies lässt aktuell
keine individuellen Rückfragen oder Unterlagennachreichungen zu.
Die ISB bittet ferner darum, möglichst von Nachfragen zum jeweiligen
Stand der Bearbeitung abzusehen, da auch dies Ressourcen bindet, die die
ISB für die Bearbeitung der Anträge benötigt.
Bitte
laden Sie das untenstehende Antragsformular herunter und senden Sie
dieses vollständig ausgefüllt, unterzeichent und nur im PDF-Format
eingescannt ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
Hier gelangen Sie zu:
Sollte
Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie
Ihre Antragsunterlagen per Fax (06131 6172-1159) oder postalisch an die
ISB:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich 2.2 Zuschuss-, Fördermittelverwaltung
Holzhofstr. 4
55116 Mainz
Auch die Wirtschaftsförderung Cochem-Zell möchte den Unternehmen im Landkreis in dieser schwierigen Ausnahmesituation zur Seite stehen. Hier finden Sie die Informationen für Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise.
Coronaviren gelangen beim Husten, Niesen oder Sprechen in die Luft. Sie werden in Tröpfchen transportiert, möglicherweise auch in Aerosolen, das sind feine Nebelwolken. Kommen virenhaltige Tröpfchen oder Aerosole auf die Schleimhäute gesunder Menschen, können sich diese infizieren. Eine Schutzmaske behindert eine direkte Übertragung.
Aber Maske ist nicht gleich Maske. Hier finden Sie eine Erklärung zu den Unterschieden der Masken.Liebe Gäste, das schöne Wetter lockt uns ins Freie. Aufgrund
der aktuellen Lage appellieren wir jedoch an alle Gäste keine Ausflüge
in die Eifel zu unternehmen. Bitte nutzen Sie nur Wanderwege in Ihrer
direkten häuslichen Umgebung.
Aufgrund hohen Besucheraufkommens ist die geltende
Abstandsregelung auf den Wegen oder auf Parkplätzen nicht einzuhalten.
Das hat bereits zu Sperrungen von Wegen geführt.
Bitte bewahren Sie sich Ihre Lust auf Ausflüge in die Eifel für die Zeit nach der Corona-Krise auf, aber nun gilt für alle:
Bleiben Sie zuhause zum Wohle aller!
Die Verbandsgemeinde Ulmen sowie einige Lebensmittelhändler aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen haben sich entschlossen, hier zu helfen und Lebensmittelpakete mit verschiedenen Nahrungsmitteln kostenlos an Menschen weiterzugeben, die diese Unterstützung benötigen.
Wie funktioniert der Service?
Tafelkunden und sonstige
bedürftige Personen melden sich bitte telefonisch oder per Mail (Betreff: Ulmen
macht‘s einfach) unter
Telefon: 02676 409-112 oder 02676 409-113
Wenn Sie den Kontakt über E-Mail nutzen, könne Sie uns hier auch gerne Ihre Berechtigung (Tafelkunde/Bedürftigkeit, z.B. Bescheid Job-Center o.ä.) nachweisen. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
Die Lebensmittelpakete werden den bedürftigen Menschen einmal wöchentlich nach Hause geliefert.
Weitere Lebensmittelhändler können sich dieser Aktion gerne anschließen.
VG-Bürgermeister danken den ehrenamtlichen Helfern der Hilfsorganisationen
Die ehrenamtlichen Helfer von DRK, Feuerwehren und THW an der Corona-Teststation machen einen tollen und fachlich fundierten Job. „Euer engagierter Einsatz ist einfach Klasse und für die Menschen in unserem Kreis unverzichtbar! Hierfür möchten wir Euch im Namen der Bevölkerung der vier Verbandsgemeinden Danke sagen!“
Mit diesen Worten stellten sich die VG-Bürgermeister Wolfgang Lambertz, Cochem, Albert Jung, Kaisersesch, Karl Heinz Simon, Zell, und Ulmens Büroleiter Michael Schneider in Cochem am Freitag an die Seite der Ärzte, des medizinischen Fachpersonals und der Feuerwehrleute, die seit knapp vierzehn Tagen ehrenamtlich in der Corona-Teststation in Cochem im Einsatz sind und mit hohem logistischen Aufwand für reibungslose Abläufe sorgen.
Über 500 Tests konnten bis letzten Freitag in der Cochemer Teststation durchgeführt werden. Die Menschen im Kreis sind dankbar, dass diese Möglichkeit hier eingerichtet worden ist und die Tests so wohnort- und zeitnah vorgenommen werden können. Dies geht nur mit ehrenamtlicher Unterstützung von DRK, Feuerwehr und THW.
Die Bürgermeister ließen sich von den eingesetzten Kräften dabei die Abläufe an der Teststation erläutern und bekundeten ihre Solidarität mit den Helfern. „Hier sind hochmotivierte Fachleute am Werk, die ihr Handwerk verstehen und ihr Fachwissen in der Krise einbringen!“
„Es tut gerade in dieser Situation gut zu wissen, dass die Bevölkerung aus dem ganzen Kreisgebiet sich jetzt und auch in Zukunft auf unsere Hilfsorganisationen und die ehrenamtlichen Helfer verlassen kann“, machten die Bürgermeister deutlich.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert hier über die Ängsten und Sorgen der Menschen.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
Seit dem heutigen Samstag, 21.03.2020 um Mitternacht gilt ein öffentliches Versammlungsverbot. Personengruppen von mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab Samstag, 21.03.2020 um Mitternacht schließen müssen:
Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.
Weitere Informationen hierzu stellt die Landesregierung Rheinland-Pfalz hier bereit.
Getestet werden ausschließlich Verdachtsfälle, die eine ärztliche Verordnung haben.Diese Verordnung wird von den Hausärzten unmittelbar an die Kreisverwaltung per Fax oder per E-Mail versendet. Getestet werden ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Cochem-Zell. Die Teststation ist damit für Bürgerinnen und Bürger nicht öffentlich zugänglich.
Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Corona-Ausbreitung finden bis Ostern keine Sitzungen der Verbandsgemeinde Ulmen statt.
Hier finden Sie Hygienetipps
zum Schutz gegen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus
Hier finden Sie das Rundschreiben 6/2021 des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung an die Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die Kita Kliding kann ab Montag, 02.11.2020, wieder öffnen. Nach heutigem Kenntnisstand stehen uns jedoch lediglich zwei Fachkräfte zur Verfügung. Um eine sichere Betreuung der Kinder gewährleisten zu können sind wir gezwungen, in der kommenden Woche die Öffnungszeit auf 7.00 bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen) zu begrenzen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
- SB 1.1.5 -
Hier finden Sie die fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zum Herunterladen.
Hier finden Sie die Änderungen zum Herunterladen und die konsolidierte Fassung.
Hier finden Sie die Änderungen zum Herunterladen.
Hier finden Sie die vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zum Herunterladen.
Hier finden Sie die dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zum Herunterladen.
Hier finden Sie die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 11. September 2020.
Hier finden Sie die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020.
Hier finden Sie die Landesverodnung.
Die dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Die zweite Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr geöffnet werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen dürfen somit Läden und
Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel,
Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen.
Hintergrund ist, dass derzeit ein gesteigerter Bedarf an diesen Waren vorhanden
ist und „Hamsterkäufe“ so eingedämmt werden sollen. Auch die Infektionsgefahr
beim Einkaufen wird auf diese Weise minimiert, da der Andrang in den jeweiligen
Geschäften sich auf mehr Stunden verteilt und so Kontakte zwischen Einkaufenden
reduziert werden.
Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig.
Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Cochem-Zell zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus finden Sie hier.
Nach Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vom Freitag sind Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen zu untersagen. Dementsprechend hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nunmehr eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern im Landkreis Cochem-Zell untersagt werden.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen.
Die aktuellsten Hygienekonzepte finden Sie hier zum Herunterladen.
Während der Corona-Pandemie leiden viele gemeinnützige Vereine unter den Maßnahmen. Auch unsere heimischen Vereine sind betroffen; haben auch sie in den letzten Monaten viele Einschränkungen und große Einbußen erfahren. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, Eintrittsgelder und Kursgebühren blieben aus. Gleichzeitig liefen die Kosten weiter – etwa für Miete oder Pacht. Bereits in der letzten Sitzung des Kreistages wurde ein mögliches Hilfsprogramm für durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geschädigte gemeinnützige Vereine beschlossen. Hierfür werden aus Mitteln der Corona-Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz rund 46.000,00 Euro bereitgestellt.
Die Abwicklung erfolgt über die zuständige Verbandsgemeinde. Die Förderhöhe hängt von der Mitgliederzahl des Vereins ab.
Bis 100 Mitglieder werden 500,00 Euro und mit mehr als 100 Mitgliedern 750,00 Euro gefördert.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die durch das Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit des jeweiligen Vereins. Weiterhin müssen im Antrag die durch die Corona-Pandemie einhergehenden finanziellen Auswirkungen sowie die damit verbundenen Einschränkungen dargelegt werden. Fördervereine sind von einer Hilfe ausgeschlossen.
Kontakt für weitere Fragen: Michael Schneider ()
Das Antragsformular finden Sie hier.
Die gegenseitige Hilfsbereitschaft in der aktuellen Krisensituation in unserer Verbandsgemeinde Ulmen ist groß. Wer sich in Quarantäne befindet oder zu einer Risikogruppe (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen) gehört und keine Möglichkeit hat, sich mit Lebensmitteln und den täglichen Ge- und Verbrauchsartikeln zu versorgen, kann sich an einen Lieferservice der unten aufgeführten Betriebe oder an einen der ehrenamtlichen Helfer wenden. Bitte beachten Sie, dass die Geschäfte auch die angrenzenden Ortschaften beliefern und daher eine gute Versorgung in der VG Ulmen sichergestellt ist!
Hier können Sie die Übersicht einsehen.
Sollte jemand dringende Hilfe bei der Versorgung mit Ge- und Verbrauchsgegenständen benötigen und dies nicht über die üblichen Wege (Familie, Nachbarn oder Bekannte, Lieferservice oder gemeindliche Angebote) abwickeln können, melden Sie sich bei dem
Wehrleiter unserer Freiwilligen
Feuerwehr Thomas
Kerpen
(0171/1749072)
oder
dem Stellvertretenden
Wehrleiter Marc Pumple
(0175/3305796.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Neue Öffnungszeiten der Teststation in Cochem
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Informationen der Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Lebensmittelüberwachung auch in der Coronakrise aktiv
Wirtschaftsförderung Cochem-Zell erweitert Webinar-Reihe für Unternehmer:
Kostenloses Webinar „Rechtsfragen in Zeiten von Corona“
Freiwillige Pflegekräfte für die Krankenhäuser und Einrichtungen der Langzeitpflege während der Corona-Krise gesucht
Verbandsgemeinden richten Hol- und Bringservice ein!
Landkreis gewährt Zahlungserleichterungen
Überweisungen aller Hausärzte an die Corona-Teststation möglich
Hier finden Sie die Pressemitteilung des VAMV Bundesverbandes über die Lösungen für Kinderbetreeung in der Coronakrise.
Hier finden Sie die Presseinformation der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu den Informationen zur häuslichen Quarantäne.
Hier finden Sie die Presseinformation der Kreisverwaltung Cochem-Zell "Landrat dankt den ehrenamtlichen Helfern für den Einsatz in der Corona-Teststation".
Teststation der Kreisverwaltung hat den Betrieb aufgenommen
Hier finden Sie eine Presseinformation der Kreisverwaltung Cochem-Zell mit weiteren Informationen zu der Teststation der Kreisverwaltung.
Sollten diese Kriterien auf Sie zutreffen, rufen Sie bitte Ihren Hausarzt an! Sofern der Arzt Sie als begründeten Verdachtsfall einstuft, wird die Praxis Überweisungsunterlagen für die Teststation in Cochem ausstellen. Bitte klären Sie mit Ihrer Hausarztpraxis wie Sie die Unterlagen abholen bzw. von einer dritten Person abholen lassen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Abholung der Unterlagen zu organisieren, geben Sie dies bitte bei der Praxis an. Diese wird dann den Abhol- und Bringservice der Verbandsgemeinde Ulmen benachrichtigen und die Unterlagen werden Ihnen zugestellt.
Links zum Coronavirus:
Wichtige Informationen der Kreisverwaltung Cochem-Zell (Gesundheitsamt)
Wichtige Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Wichtige Informationen der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Wichtige Informationen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Wichtige Informationen des Robert Koch Instituts
Hotlines zum Coronavirus:
Bürgertelefon Bundesgesundheitsamt
Tel.: 030 346465-100
Bürgertelefon Land Rheinland-Pfalz
(täglich von 08.00 - 18.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 - 15.00 Uhr erreichbar)
Tel.: 0800 5758-100
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel.: 116117