Bauen & Wohnen
Die
Verbandsgemeinde Ulmen mit ihren 15 Ortsgemeinden und der Stadt Ulmen bietet Ihnen eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten zu
kostengünstigen Preisen. Auf einer Fläche von 147 km² erleben Sie Natur
pur sowie eine gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur.
Sie interessieren sich für ein Baugrundstück, möchten ein Haus kaufen oder suchen eine Mietwohnung? Dann informieren Sie sich in unserem Immobilienportal über aktuelle Angebote.
Hier werden Sie zu unserem Vordruck für Bauanträge weitergeleitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Fragen zur Dorferneuerung oder zu Fördermöglichkeiten für die Altbausanierung haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
Um speziellere Inhalte zu erfahren oder eine Beantwortung Ihres konkreten Anliegens zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Fachbereiches 2 -Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen-.
1. Hier finden Sie aktuelle Aufstellungs- u. Änderungsverfahren von Bauleitplänen der Gemeinden.
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Alflen
Ergänzungssatzung "Köhnenpesch" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13 Abs. 3 BauGB).
3. Änderung des Bebauungsplans "Beiderseits der L 52"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
2. Änderung des Bebauungsplans "Hinter Hammes Haus"
Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit
den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Auderath
Ergänzungssatzung "Auf Rodscheid"
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Alfler Weg 28"
3. Änderung des Bebauungsplans "Beiderseits der L 52"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
2. Änderung des Bebauungsplans "Hinter Hammes Haus"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Auderath
Ergänzungssatzung "Auf Rodscheid"
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Alfler Weg 28"
Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Kauth"
Beteiligung der Öffenlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung Offenlage
- Begründung mit Umweltbericht
- Planentwurf
- Textfestsetzungen
- Anschreiben Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Filz
Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Pesch"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
- Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit
- Begründung inkl. Textfestsetzungen
- Planentwurf
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag u. artenschutzrechlichen Potenzialanalyse
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kliding
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Sommeter Weg"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung Offenlage
- Planentwurf
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Fachbeitrag Naturschutz
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung
Bauleitplanung der Stadt Ulmen
Aufstellung Bebauungsplan "Auf der Hahnwiese II"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Bekanntmachung Offenlage
- Begründung
- Textfestsetzungen
- Planentwurf
- Fachbeitrag Naturschutz
- Fachbeitrag Naturschutz Bestandsplan
- Fachbeitrag Naturschutz Maßnahmenplan
- Schallgutachten
- umweltbezogene Stellungnahmen
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wagenhausen
1. Änderung des Bebauungsplanes "Litzpetchen"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Liethfeld"
Beteiligung der Öffenlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
2. Hier finden Sie rechtskräftige Bebauungspläne mit Begründung der Gemeinden (ab Oktober 2017).
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Büchel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kirchflur" - in Kraft getreten am 15.10.2017.
- Bebauungsplan
- Satzung
- Begründung mit Textfestsetzungen
- Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs.1 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lutzerath
5. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Höhe" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 02.12.2018.
Ergänzungssatzung "Auf dem großen Acker" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 10.02.2019.
Bauleitplanung der Stadt Ulmen
1. Änderung Bebauungsplan "Kaiserlinde" - in Kraft getreten am 03.12.2017
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
3. Änderung des Bebauungsplanes "Wochenendhausgebiet Meiserich" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 08.07.2018
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Pitzberg" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1 BauGB) - in Kraft getreten am 17.06.2018
4. Änderung des Bebauungsplanes "Ulmen Nord" (Bebauungsplan der Innenentwicklung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Abs. 1, Abs. 4 BauGB) - in Kraft getreten am 23.12.2018.
Ergänzungssatzung "Im Hanfgarten" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) - in Kraft getreten am 08.07.2018
Lärmaktionsplan vom 10.04.2019
Die Dorferneuerung hat das Ziel, die Dörfer unserer Verbandsgemeinde lebens- und funktionsfähiger zu machen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung der Grundversorgung und sozialen Daseinsvorsorge sowie Maßnahmen und Aktivitäten zur Stärkung der Innenentwicklung.
Das Land unterstützt Dorferneuerungsmaßnahmen mit Zuschüssen. Die Förderung setzt ein sogenanntes Dorferneuerungskonzept der Gemeinde voraus; die meisten Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde verfügen über ein solches Dorferneuerungskonzept. Im Rahmen der Dorferneuerung werden auch private Maßnahmen gefördert, insbesondere
- bauliche Maßnahmen zur Umnutzung und nachhaltige Sanierung älterer leerstehender Gebäude
- bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus- und Umbau älterer Gebäude
- die Schaffung von Ferienwohnungen
- die bauliche Investition zur Schaffung örtlicher Versorgungseinrichtungen,Nachbarschaftsläden sowie Betriebe wie Bäckereien, Friseursalons, Dorfgaststätten
- sowie die Erhaltung und Neuerrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze
Baumaßnahmen werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss von 20 - 30 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn die Kosten aller geplanten baulichen Maßnahmen mind. 7.500 Euro (Mindestbetrag) betragen. Der Höchstbetrag einer Zuwendung je Einzelvorhaben beträgt höchstens jedoch 20.452 Euro.
Antragsverfahren
Bewilligungsbehörde für private
Dorferneuerungsmaßnahmen ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell. Antragsvordrucke
können bei der Kreisverwaltung, Ref. Dorferneuerung, oder bei uns
angefordert/abgeholt oder hier heruntergeladen werden.
Dem ausgefüllten Antragsvordruck sind beizufügen:
- Kostenvoranschläge
- Planskizze und Fotos
- kurze Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und des derzeitigen Zustands bzw. Nutzung
- ein amtlicher Lageplan
Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach der Bewilligung des Zuschusses begonnen werden.
Zum 01.06.2014 hat die Verbandsgemeinde Ulmen das Förderprogramm "Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen" aufgelegt. Hierdurch soll privaten Eigentümern ein Anreiz gegeben werden den Abriss von leerstehenden, nicht mehr zu revitalisierenden Wohn-/Wirtschafts- sowie Ökonomiegebäuden durchzuführen. Es handelt sich um eine Maßnahme des Projektes "DIE-Chance für das Dorf!
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Sie haben Interesse an einer Förderung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Die Verbandsgemeinde Ulmen beabsichtigt, der Leerstandsproblematik als Folge des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs durch eine gezielte Förderung entgegenzuwirken. Ab dem 01.06.2014 wird mit dem Förderprogramm „Vitalisierung“ die Wiedernutzung langjährig leer stehender Gebäude finanziell unterstützt. Dabei sollen zur Vermeidung von dauerhaften baulichen Leerständen Anreize geschaffen werden, damit die Menschen in ihrer Heimat wohnen bleiben oder neu zuziehen. Damit soll die Ortsmitte gestärkt werden und die Attraktivität unserer Dörfer erhalten bleiben.
Was wird gefördert?
Im Zusammenhang mit dem Vitalisierungsprogramm sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Sanierung von Bausubstanz zur Wiederverwendung als Wohnraum
- Umbau von ungenutzten Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum
- Abriss alter Gebäude und Schaffung von Wohnraum an gleicher Stelle
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Sie haben Interesse an einer Förderung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Um eine defekte Straßenlampe zu melden, klicken Sie einfach den nachfolgenden Link und dort auf des Fenster "Zum Online-Formular":
www.innogy.com/stoerungsmeldung
oder Störungshotline: 0800 / 4112244
Aktuelle Ausschreibungen sowie allgemeine Informationen finden Sie in der Rubrik Vergabestelle.