- Kirche
- Pavillion auf der Burglay
- alte Manna-Eiche
Weiler ist eine
anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde in der Vordereifel. Unser
romantisches Dörfchen liegt auf den Moselhöhen in ca. 380 m NN und
umfasst ein Gebiet von 7,32 km². Mit seinen ca. 330 Einwohnern zählt
Weiler zu den kleineren Dörfer in der Verbandsgemeinde Ulmen.
Die
ruhige und landschaftlich reizvolle Umgebung nutzen viele Urlauber und
Wanderer als Ausgangspunkt für erholsame Spaziergänge und ausgiebige
Wanderungen. Von hier aus geht es über die Höhen der Vordereifel, durch
herrliche Waldungen und natürliche Bachtäler bis hin zur Mosel.
Blickfang und Mittelpunkt des verträumten Dörfchens ist die kleine Kirche mit ihrem wehrhaften romanischen Turm und der ehrwürdigen 3oo Jahre alte Linde.
Ein besonderes Merkmal von Weiler ist die uralte Eiche, auch genannt „Manna Esch“. Von hier aus hat man einen herrlichen Blick über ganz Weiler.
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
Ø bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen:
Entwurf Haushaltssatzung/-Plan 2021
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag an:
oder auf dem Postweg an:
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Sachgebietsgruppe Finanzen
Markplatz 1
56766 Ulmen
oder auf dem Postweg an:
Ortsgemeinde Weiler
Herrn Ortsbürgermeister Otto Schneiders
Im Backesgarten 21
56825 Weiler
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden
das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln
(Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in
Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt.
Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze
Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Auf
dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen,
Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Weiler.
Die
Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur
Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der
Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche
Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
Hier erfahren Sie mehr über Weiler: www.weiler-vordereifel.de/
Statistische Daten von Weiler