- 900 Jahre alte Mauritiuskirche
- Heiligenhäuschen auf dem Schmitter Berg
- Interessante Holzkreuze und Wegkreuze in der Gemarkung
Der Eifelort Schmitt liegt im nord-westlichen Teil der Verbandsgemeinde Ulmen und ist mit seinen 145 Einwohnern einer der kleinsten Gemeinden der Verbandsgemeinde. Die Stadt Ulmen (13 km) und die größere Gemeinde Lutzerath (6 km) mit einem gut sortiertem Einzelhandelssortimet sind schnell zu erreichen. Inmitten der schönen Eifellandschaft läßt es sich in Schmitt ruhig und idyllisch leben und wohnen. Fern ab von jeglicher Hektik und Stress des Alltags kann man hier die Vorzüge der Natur ungetrübt genießen. Jede Jahreszeit hat ihren Reiz, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter Schmitt ist immer einen Besuch wert.
Wappen zweimal gespalten in drei Farben, rechts grün, in der Mitte gold, links rot. In Grün ein goldener vierblättriger Eichenast mit zwei Eicheln, in Gold ein schwarzes Schwert, in Rot drei goldene Ähren, belegt mit einer goldenen Sichel.
Das Schwert in der Mitte des Wappens ist das Symbol des hl. Mauritius, des Orts- und Pfarrpatrons der Gemeinde; zu seiner Ehre fanden früher an seinem Festtag Pferdesegnungen statt und 1955 wurden ihm zu Ehren eine Glocke geweiht.
Der Eichenast steht für das Wahrzeichen des Ortes, die Kaisereiche am Heiligenhäuschen. Sie wurde anlässlich des silbernen Hochzeitsjubiläums von Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1906 gepflanzt.
Sichel und Ähre erinnern an die Entstehungszeit und den frühen alleinigen und heute teilweise erhaltenen landwirtschaftlichen Charakter der Gemeinde.
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Schmitt.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
Satzung der Ortsgemeinde Schmitt über die Erhebung der Hundesteuer vom 25.06.2012. In Kraft getreten am 01.01.2012.
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag an:
oder auf dem Postweg an:
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Sachgebietsgruppe Finanzen
Markplatz 1
56766 Ulmen
oder auf dem Postweg an:
Ortsgemeinde Schmitt
Herrn Ortsbürgermeister Wilfried Linden
Kirchstraße 2
56825 Schmitt
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Hier erhalten Sie weitere Informationen über Schmitt: www.schmitt-eifel.de