- Dreifaltigkeitsheiligenhäuschen im Mühlenweg
- Filialkirche St. Wendelin von 1861 mit den sehenswerten Jugendstilfenstern von Prof. Linnemann, Frankfurt
- Klidinger Wasserfall (mit ca. 28 m der höchste Wasserfall der Eifel
Kliding mit seinen 233 Einwohnern liegt im Herzen der Vulkaneifel im südlichen Teil der Verbandsgemeinde Ulmen. Nach Ulmen und in die Kreisstadt Cochem sind es jeweils ca. 19 km. Der Stolz der Gemeinde sind der ortseigene Kindergarten und ein attraktives Gewerbegebiet. Im Ort gibt es zwei Gaststätten und mehrere Ferienwohnungen. Kliding eignet sich bestens als Ausgangspunkt für Wanderungen an die Maare oder die Mosel. Naturliebhaber sollten sich unbedingt den Klidinger Wasserfall ansehen, der zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis ist.
Über grün-silber gespaltener erniedrigter Spitze, darin vorn ein silbernes Mühlrad, hinten ein schwarzes Hufeisen, gespalten von Silber und Grün, vorn ein grüner Eichelzweig mit vier Blättern und zwei Eicheln, hinten ein silbernes Patriarchenhochkreuz.
Das Eichenlaub erinnert an den Gerichtsstandort: ein Eichenbaum wurde hier vor 350 Jahren gepflanzt; er wurde am 25.02.1989 zum Naturdenkmal erhoben. Das Doppelkreuz (Patriarchenhochkreuz) ist das Symbol des Klosters Stuben (b. Bremm). Das Kloster war die Patronatskirche von Kliding und Urschmitt; beide Orte unterstanden bereits vor 1454 diesem Kloster.
Das Mühlrad weist auf die beiden Mühlen im Ortsbereich, die urkundlich von 1454 bis 1761 nachzuweisen sind und vom Kloster Stuben verpachtet wurden. Das Hufeisen steht für die Entstehungsgeschichte der Gemeinde als Rodungsort und landwirtschaftlicher Gutshof. Der keltisch-tierische Ortsname „Clydank“ bedeutet „geschützter Ort“, er wird erstmalig 1360 urkundlich erwähnt.
Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Satzungen, Verordnungen und Benutzungsordnungen der Gemeinde Kliding.
Die Satzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Präambel und der Paragraph über das In-Kraft-Treten der Satzung behalten, auch nach Änderung der Satzung, ihre ursprüngliche Fassung. Das Datum der letzten Änderungssatzung ist jedoch angegeben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen wurde dem Gemeinde-/ Stadtrat zugeleitet.
Nach § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf nach dieser Zuleitung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) durch die Einwohner der Ortsgemeinde/ Stadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Finanzabteilung, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bzw. per E-Mail unter anhand der Vorschlagsliste eingereicht werden. Den Vordruck zur Vorschlagsliste erhalten sie hier.
Der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans mit Anlagen wird diesbezüglich zur Einsichtnahme (Frist siehe Bekanntmachung Vulkan-Echo) während der Dienststunden
öffentlich ausgelegt.
Außerdem liegt der Entwurf der/des Haushaltssatzung/-Plans beim der/dem Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister/Stadtbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Haushaltssatzung/-Plan nebst Anlagen hier (als PDF) eingesehen werden.
Der Ortsgemeinde-/Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Anlagen
Entwurf Haushaltssatzung/-Plan 2021
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag an:
oder auf dem Postweg an:
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Sachgebietsgruppe Finanzen
Markplatz 1
56766 Ulmen
oder auf dem Postweg an:
Ortsgemeinde Kliding
Herrn Ortsbürgermeister Gerhard Müller
Im Staudenpesch
56825 Kliding
In der Gemeinsamen
Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum „Kommunalen
Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ wurde vereinbart, ab 2012 ein
Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden
über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31.
Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP
festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände
einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Auch
die Ortsgemeinde Kliding nimmt aufgrund des Konsolidierungsvertrages vom
22.05.2012 hieran teil.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der
Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune
einzustellen:
- Konsolidierungsnachweis 2012
- Konsolidierungsnachweis 2013
- Konsolidierungsnachweis 2014
- Konsolidierungsnachweis 2015
- Konsolidierungsnachweis 2016
- Konsolidierungsnachweis 2017
Hier erfahren Sie mehr über Kliding: http://www.gemeinde-kliding.de/
Statistische Daten von Kliding