Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Alflen mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für
das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2019 liegt mit Haushaltsplan und seinen
Anlagen in der Zeit vom 14.01.2019 bis zum 28.01.2019 während der
allgemeinen Öffnungszeiten
(Montag - Donnerstag von 08.30 - 12.30
Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr; Freitag von 08.30 - 13.00 Uhr) zu
jedermanns Einsichtnahme in der
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 104 sowie
beim Ortsbürgermeister (Anschrift s. u.) öffentlich aus.
Den Entwurf des Haushaltsplans 2019 können Sie zudem hier einsehen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner
der Ortsgemeinde Alflen können sich in der Zeit vom Montag, 14. Januar 2019 bis einschließlich
Montag, 28. Januar 2019 aktiv an der Aufstellung des Haushaltsplans
2019 der Ortsgemeinde Alflen beteiligen.
Hierzu
können mit dem Vorschlagsbogen (siehe unten) Vorschläge zum Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen abgegeben
werden. Die eingereichten Vorschläge werden in die Beratungen
des Haushaltes 2019 des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alflen einfließen
und dort zur Beratung gestellt.
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag an:
oder auf dem Postweg an:
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Sachgebietsgruppe Finanzen
Markplatz 1
56766 Ulmen
oder auf dem Postweg an:
Ortsgemeinde Alflen
Herrn Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders
Brunnenstr. 14a
56828 Alflen
Vorschläge, die nach dem 28.01.2019 eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!
Um den Vorschlagsbogen aufzurufen, klicken Sie bitte hier.