Ist ein POC-Test im Rahmen der regelmäßigen Testungen, die im Auftrag der Verbandsgemeinde Ulmen durchgeführt werden, bei einem Kind vor Ort in der Kita positiv, muss sich dieses Kind neben Erzieher:innen und anderem Betreeungspersonal sowie den Kindern der betreffenden Betreuungskohorte, sofort in Absonderung begeben.* Die Kindertagesstätte informiert umgehend das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ulmen, welches dem Gesundheitsamt des Landkreises Cochem-Zell den positiven Corona-Fall automatisch übermittelt.
ℹ WICHTIG: Diese Absonderung hat unverzüglich und nicht erst nach Aufforderung des Gesundheitsamtes zu erfolgen.
❌ Ausnahmen: Ein positiver Selbsttest zu Hause allein ist keine Grundlage für die oben genannte Vorgehensweise. In diesem Fall müssen die Eltern zunächst einen offiziellen POC-Test oder PCR-Test veranlassen, danach kann entsprechend gehandelt werden.
ℹ Umgang mit Kindern, deren Geschwister oder Elternteile im gleichen Haushalt positiv getestet wurden: In diesen Fällen gelten die Kinder als Angehörige des Hausstandes als enge Kontaktpersonen, die sich unverzüglich nach der Absonderungsverordnung in Quarantäne begeben müssen. Der Besuch der Kindertagesstätte ist nicht erlaubt.
*Ausgenommen sind Kontaktpersonen, die die allgemeinen Kriterien erfüllen: Geboosterte, frisch Geimpfte/Genese oder geimpfte Genese.
20 Januar 2022, von Lisa Franzen