Personalausweise - Reisepässe

Allgemeine Informationen zum Personalausweis - Reisepass

 

Eine Fotomustertafel finden Sie HIER

 

Sie möchten ins Ausland verreisen?

Einreisebestimmungen (für deutsche Staatsangehörige )und Informationen zu Ihren Reiseziel finden Sie HIER

 

 ACHTUNG! Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Granzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kindereisepässe, diese werden sofort bei der Passbehörde ausgestellt, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

 

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Tel.: 02676/409-0                Fax: 02676/409-500

E-Mail: info@ulmen.de

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